Viele Bürger erstellen ihre Steuererklärung bereits zu Beginn des Jahres und reichen diese elektronisch ein. Die Finanzämter sind darauf gut vorbereitet. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben allerdings bis Ende Februar 2017 Zeit, ihre für die Steuerfestsetzung erforderlichen Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Diese elektronische Bereitstellung vereinfacht die Prüfung der Einkommensteuererklärungen und reduziert Rückfragen der Finanzämter beim Bürger. Die Finanzämter werden die ersten Steuerbescheide für das abgelaufene Jahr ab Mitte März 2017 versenden.
Wer für das Jahr 2016 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte seine Unterlagen beim Finanzamt bis zum Stichtag 31. Mai 2017 einreichen. Übernimmt dies ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember 2017. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bringt weitere Erleichterungen für die Bürger mit. Jedoch sind für das Veranlagungsjahr 2016 mit der Steuererklärung auch die Belege beim Finanzamt einzureichen. Erst der Steuererklärung für die Jahre ab 2017 brauchen keine Belege mehr beigefügt werden. Die Finanzämter fordern Belege dann nur noch bei Bedarf an.
Die Fachleute vom Info-Telefon der sächsischen Finanzämter erteilen gerne allgemeine Auskünfte zu steuerlichen Fragen, z. B. zum Ausfüllen der Erklärungsvordrucke. Das Info-Telefon ist erreichbar unter der Rufnummer 0351 7999 7888 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr; es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).
Die Finanzverwaltung bietet mittlerweile über ELSTER eine Vielfalt von Möglichkeiten an, die Steuerangelegenheiten elektronisch zu erledigen. Der Bürger kann z. B. seine Steuererklärung direkt und bequem zu Hause am Computer ausfüllen. Beim Finanzamt vorhandene Belege können elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung übernommen werden. ELSTER überprüft die Angaben auf Schlüssigkeit und berechnet die voraussichtlich entstehende Steuer. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.steuern.sachsen.de oder http://www.elster.de.
„Die sächsischen Finanzämter hatten 2016 ein Steueraufkommen von 14 Milliarden Euro“, erklärt Sachsens Finanzminister Unland: „Damit können wir einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl leisten und z. B. in Sicherheit, Bildung und das Gesundheitswesen investieren. Mein Dank gilt daher allen ehrlichen Steuerzahlern, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gut funktionierenden sächsischen Finanzverwaltung.
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