Dorothee Dubrau, Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau, zeigt sich erfreut über die gestrige Verabschiedung des CarSharing-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag. „Damit gibt es nach mehr als zehn Jahren der Diskussion endlich eine rechtliche Grundlage für die Kommunen, Stellplätze für CarSharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum rechtssicher bereitstellen zu können. Wir wollen dies nutzen.“

Dorothee Dubrau weiter: „CarSharing, die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, ermöglicht es Privathaushalten wie Firmen, je nach Bedarf verschiedene Autos zu fahren, ohne dass sie selbst eines besitzen müssen. Da die meisten Wagen im Schnitt 23 Stunden am Tag unbenutzt auf ihrem Stellplatz stehen, ist CarSharing auch ein probates Mittel zur Entspannung der Parkplatzsituation. Zahlreiche Untersuchungen haben nachgewiesen, dass ein an einer festen Ausleihstation verfügbares CarSharing-Fahrzeug bis zu 20 private Pkw ersetzt und in innenstadtnahen Quartieren 78 Prozent der angemeldeten Nutzer kein eigenes Auto mehr besitzen.

Der Stadtrat hat mehrere Beschlüsse zur Förderung des CarSharings gefasst, und die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Möglichkeiten entsprechende Projekte umgesetzt. So hat sie die 25 Mobilitätsstationen in Leipzig ermöglicht. Die über die städtische Holding Leipziger Gruppe organisierte Plattform Leipzig mobil steht für unser Verständnis, integrierte Mobilität aus einer Hand anzubieten. Jetzt wollen wir dazu die vereinfachten Möglichkeiten, Stellplätze für CarSharing auszuweisen auch jenseits der Mobilitätsstationen nutzen. In den nächsten Monaten erarbeiten wir dafür entsprechende Konzepte.“

Die vom Gesetzgeber jetzt vorgenommene Einstufung von CarSharingplätzen als Sondernutzung ist für die Kommunen von großer Bedeutung, auch wenn das Bundesgesetz ansonsten nur die Möglichkeiten der Stellplatzausweisung an Bundesstraßen regelt. Denn in den Straßengesetzen der Länder ist die Sondernutzung seit langem als Rechtsinstrument verankert. Sie ermöglicht u. a. Freisitze, das Aufstellen von Werbung oder auch Straßenfeste. Da nach dem neuen Gesetz nun auch Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für CarSharing-Fahrzeuge unter die Sondernutzungstatbestände fallen, können sowohl Stellplätze ausgewiesen als auch deren widerrechtliche Nutzung geahndet werden.

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