Bauvorhaben für Sozialwohnungen müssen künftig nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden. Das besagt die heute im Sächsischen Amtsblatt veröffentlichte und morgen (31. März) in Kraft tretende Änderung der Wohnraumförderrichtlinie des Freistaates Sachsen. Bislang war für Projekte bei einem Förderbetrag von mindestens 50.000 Euro eine Ausschreibung nach VOB vorgesehen, was für die Bauherren einen hohen Aufwand bedeutete. Für die Stadt Leipzig begrüßt Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau die Änderung der Richtlinie. „Damit hat der Freistaat auf die Kritik vieler Kommunen und Wohnungsmarktakteure an der Ausschreibungspflicht reagiert“, betont sie.
„Nun wird es auch für Einzelhausbesitzer und Genossenschaften leichter, Fördermittel zu beantragen. Wir gehen davon aus, dass die neue Regelung dem laufenden Interessenbekundungsverfahren einen weiteren Schub verleiht. Zur Zeit sprechen wir mit einer größeren Anzahl von Bauherren, mit denen ab Mitte Mai Fördervereinbarungen geschlossen werden können, sobald die beantragte Förderung durch den Freistaat bewilligt ist und uns die entsprechenden Bescheide vorliegen.“
Die Anträge beziehen sich sowohl auf Altbaumodernisierung als auch auf Neubauvorhaben in unterschiedlichen Stadtbereichen, etwa in Baulücken im Neubau, sowie auf kooperative Baulandentwicklung. Auch die LWB bereitet entsprechende Anträge vor. Weitere Anträge sind im Zusammenhang mit Konzeptvergaben zu erwarten, da hier der Bau von Sozialwohnungen Bedingung ist. Für Anfragen und Anträge ist das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung zuständig.
2017 ist das Pilotjahr für den sozialen Wohnungsbau. In diesem Jahr wird evaluiert, welche Förderanträge eingehen, in welchen Stadträumen Mittel beantragt werden und welche Wohnungsgrößen realisiert werden sollen. Die Ergebnisse fließen in die Antragstellung für die Mittel des Antragsjahrs 2018 ein. Da eine gute Durchmischung des Stadtgebietes erreicht werden soll, haben besonders kleinteilige Vorhaben die einen Anteil von Sozialwohnungen nachweisen und 2018-2019 realisiert werden eine gute Chancen in die Förderung aufgenommen zu werden. Die Erfahrungen des Pilotjahres 2017 gestatten auch Rückschlüsse auf den möglichen Förderbedarf nach 2019.
In Leipzig werden jährlich rund 1.700 Sozialwohnungen nachgefragt. Die Förderung reduziert die Angebotsmiete und rund 35 Prozent für die Dauer von 15 Jahren.
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