Knapp eine Woche vor der Umstellung des Antennenfernsehen DVB-T2 auf den HD-Standard sind viele Zuschauer unsicher, was für eine Änderung hier genau kommt und wen sie überhaupt betrifft. „So konnten wir eine große Zahl Nutzer von Kabel- und Satellitenfernsehen beruhigen, dass die Änderung nur das Antennenfernsehen betrifft und für sie somit kein Handlungsbedarf besteht“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Andere Verbraucher gehen davon aus, dass sie einen Vertrag schließen müssen, um überhaupt weiter fernsehen zu können. „Diese Unsicherheit oder auch Angst wird derzeit geschürt durch Werbeaussagen wie „Ihr TV-Bild ist bald weg“ oder „DVB-T wird abgeschaltet“ des Anbieters freenet TV. Dieser bietet ab 29. März 2017 ein völlig neues Dienstleistungspaket an: nämlich eine große Zahl an Privatsendern gegen ein Jahresentgelt von derzeit 69 Euro. Zahlreiche Nachfragen, die bei der Verbraucherzentrale eingehen, zeigen dass viele Nutzer die Werbung so interpretieren, dass nun ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss, um nach dem 29. März 2017 weiter fernsehen zu können.

„Das ist eine komplette Fehleinschätzung“, klärt Henschler auf: „Für die Umstellung müssen Antennenfernsehzuschauer zwar über Empfangsgeräte verfügen, die den neuen HD-Standard beherrschen, allerdings ist für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender keinerlei Vertragsabschluss notwendig.“ Sie sind fortan in HD-Qualität und mit erweitertem Senderumfang, jedoch weiterhin kostenfrei empfangbar. Nur wer über Antenne auch Privatsender sehen möchte, muss für den Empfang einen Vertrag abschließen. Der Bildschirm wird also auch ohne einen solchen Vertrag weiter flimmern – sofern die notwendige technische Ausrüstung zuhause bereitsteht.

Die Umstellung in der Nacht zum kommenden Mittwoch findet nur im Raum Leipzig statt. Die meisten übrigen Regionen Sachsens, darunter der Raum Dresden und Chemnitz, bekommen den HD-Standard im November. Das Erzgebirge sowie das Vogtland müssen noch bis 2018 warten.

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