Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat sich am 6. März 2017 mit Nannette Seidler, Landesvorsitzende des Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB) und Norbert Bullmann, stellv. Landesvorsitzender des SBB, Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB), Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP) und Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins (SRV) auf einen Zeitplan für weitere gemeinsame Gespräche zur Umsetzung der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder vom 17. Februar 2017 verständigt.

Die Tarifeinigung sieht im Wesentlichen vor, dass rückwirkend ab 1. Januar 2017 eine lineare Erhöhung der Entgelte um 2,0 Prozent erfolgt, wobei die Entgeltgruppe 1 bis 8, und jeweils die erste Stufe der Entgeltgruppen 9 bis 12 um 75 Euro angehoben werden. Ab 1. Januar 2018 steigen die Entgelte um weitere 2,35 Prozent. Die Entgelte der Auszubildenden erhöhen sich um jeweils 35 Euro. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine Stufe 6 angefügt; die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten: Zum 1. Januar 2018 und zum 1. Oktober 2018.

Das sächsische Kabinett hat sich bereits darauf verständigt, dem Landtag zu empfehlen, dass die lineare Anhebung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen übertragen werden soll, so dass auch diese eine lineare Erhöhung von 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 und weitere 2,35 Prozent ab 1. Januar 2018 erhalten. Die Anwärterbezüge sollen ebenfalls um 35 Euro angehoben werden.

Im Hinblick auf die weiteren Elemente der Tarifeinigung besteht Gesprächsbedarf. Hierzu werden gemeinsame Gespräche am 22. März 2017 aufgenommen. Darin soll geklärt werden, in welcher Weise eine Übernahme dieser Elemente für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in Betracht kommt, um eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung für alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zu schaffen. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung und vom 17. November 2015 zum sächsischen Besoldungsrecht geprägt worden sind, zu berücksichtigen. Im Ergebnis der Gespräche soll eine Vereinbarung erarbeitet werden, die die Grundlage für das erforderliche Anpassungsgesetz bildet, das dem Gesetzgeber als Vorschlag unterbreitet wird.

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