Zum Grünen-Entwurf „Gesetz über die Ausweis- und Kennzeichnungspflicht der Bediensteten der Polizei“ sagt Enrico Stange, Sprecher für Innenpolitik der Linksfraktion: „Wir unterstützen den Vorstoß der Grünen-Fraktion. Die Polizei besitzt starke Machtmittel. Deshalb muss sich ihr Handeln jederzeit einer Person zuordnen lassen, freilich innerhalb der Grenzen des Polizeigesetzes – also nicht, ‚wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.‘ Gerade bei geschlossenen Einheiten wird diese Ausnahmeregelung aber meist sehr großzügig gehandhabt. Auch die Ausweispflicht wirkt oft nicht.“

„Die große Mehrheit der Bediensteten leistet unter teils schweren Bedingungen gute und rechtskonforme Arbeit. Es geht nicht darum, die Polizei unter Generalverdacht zu stellen, sondern darum, ihre Vertrauensgrundlage in der Bevölkerung zu stärken. Durch die Kennzeichnungspflicht wird etwaiges Fehlverhalten nicht mehr ‚der‘ Polizei, sondern konkreten Personen zugeordnet, was die Chancen erhöht, es aufzuklären. Das ist wichtig, denn auch alle rechtschaffenen Beamtinnen und Beamten haben ein Interesse daran, dass die Polizei rechtsstaatlich handelt. Freilich malen nun viele Mahner von DPolG bis CDU Katastrophenszenarien aus und befürchten Hetzjagden auf Polizeibeamte. Die Erfahrungen aus anderen EU-Staaten und deutschen Bundesländern, in denen eine Kennzeichnungspflicht besteht, stützen all das nicht.

Eine Kennzeichnungspflicht ist auch notwendig, weil die Polizei-Beschwerdestelle im sächsischen Innenministerium weder Fehlverhalten aufdecken noch Vertrauen schaffen kann. Denn sie ist keine unabhängige Beschwerdeinstanz auf gesetzlicher Grundlage, die Beschwerdeführenden aus Bevölkerung und Polizei tatsächliche Untersuchungsansprüche sichert. Eine solche ist aber nötig, weshalb wir einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht haben (Drucksache 6/5439). Der Entwurf wird am 30. März im Landtag angehört.“

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