Für die am Samstag, 18. März, von 13:30 bis 20 Uhr geplante Demonstration des Bundesverbands der Partei „Die Rechte“ mit angemeldeten circa 300 bis 400 Teilnehmern hat das Ordnungsamt unter Berücksichtigung der Gefahrenprognose folgende Route beschieden: Kurt-Eisner-Straße, westlich der Semmelweisbrücke → Semmelweisbrücke → Semmelweisstraße → Straße des 18. Oktober → Straße des 18. Oktober, südlich des Bayrischen Platzes. Ein Eilantrag des Veranstalters hiergegen wurde heute vom Verwaltungsgericht in erster Instanz abgelehnt.
Folgende weitere Versammlungen sind für den 18. März vom Ordnungsamt beschieden:
Kundgebung „Türme bauen für Demokratie, Menschenrechte und Gerechtigkeit“: Fußweg der Karl-Liebknecht-Straße 30/32 in Höhe des Volkshauses, 9 bis 12 Uhr, ca. 200 Teilnehmer.
Aufzug „Sachsen: Versagen durch Wollen“: kleiner Wilhelm-Leuschner-Platz → oberer Martin-Luther-Ring → Querung Martin-Luther-Ring → Wilhelm-Leuschner-Platz → Peterssteinweg → Karl-Liebknecht-Straße → Arndtstraße → Bernhard-Göring-Straße → Kurt-Eisner-Straße → Kurt-Eisner-Straße, Ecke Lößniger Straße, vor der Distillery, 10 bis 17 Uhr, ca. 500 Teilnehmer.
Kundgebung „Bunt statt braun. Für alternative Pop- und Lebenskultur.“: Kochstraße vor dem Werk 2, 11 bis 18 Uhr, ca. 100 Teilnehmer.
Kundgebung „Den Nazis entgegentreten.“: Straße des 18. Oktober zwischen Semmelweisstraße und Deutschem Platz, 11:30 bis 18 Uhr, ca. 500 Teilnehmer.
Kundgebung „¡No pasarán!“: Bayrischer Platz, 12:30 bis 16 Uhr, ca. 300 Teilnehmer.
Kundgebung „Nächstenliebe statt Nazis“: Verkehrsinsel am Connewitzer Kreuz, 12:30 bis 16 Uhr, ca. 50 Teilnehmer.
Kundgebung „18. März – Tag der Gefangenen“: südwestlicher Wilhelm-Leuschner-Platz, 18 bis 23:59 Uhr, ca. 100 Teilnehmer.
Kundgebung „Wir überlassen Leipzig nicht den Rechten, egal wie sie sich nennen“: Philipp-Rosenthal-Straße östlich der Straße des 18. Oktober, 13 bis 20 Uhr, ca. 250 Teilnehmer.
Kundgebung „Ruhe! Ordnung! Heimatliebe!“: Fußweg der Bernhard-Göring-Straße 64 gegenüber des Amtsgerichts Leipzig, 10 bis 14 Uhr, ca. 50 Teilnehmer.
Kundgebung „Gib Frieden“: südwestlicher Fußweg Kurt-Eisner-Straße, Ecke Fockestraße, 12 bis 16 Uhr, ca. 15 Teilnehmer.
Kundgebung „Die Demokratie muss gelegentlich in Bier gebadet werden“: Fußweg der Bernhard-Göring-Straße 152 in Höhe des Hauses der Demokratie, 10 bis 14 Uhr, ca. 50 Teilnehmer.
Verkehrseinschränkungen am Samstag, 18. März
In Zusammenhang mit den Versammlungen ist am Samstag, 18. März ab 6 Uhr mit Verkehrsbeeinträchtigungen entlang der benannten Route einschließlich der angrenzenden Straßen zu rechnen. Das Ordnungsamt empfiehlt Verkehrsteilnehmern, in den angegebenen Zeiträumen die an die Aufzugsrouten anliegenden Bereiche zu meiden. Zudem sind die zum Zwecke der Versammlungsdurchführung aufgestellten Halteverbote zwingend einzuhalten.
Zusätzlich kann es zu Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr kommen. Die Leipziger Verkehrsbetriebe werden hierzu gesondert und gegebenenfalls ganz aktuell in ihren Verkehrsmeldungen unter www.l.de/verkehrsbetriebe informieren.
Für die Anwohner des westlichen Bereiches der Straße des 18. Oktober werden Querungsmöglichkeiten der Aufzugsroute der Partei „Die Rechte“ im Bereich der Semmelweißstraße an der Straße „An den Tierkliniken“ und der Straße Straße des 18. Oktober an der Straße „Johannisallee“ vorgehalten, um ein Erreichen oder Verlassen dieses Wohnquartiers zu ermöglichen. Ob und inwieweit zum jeweils konkreten Zeitpunkt Querungen tatsächlich möglich sind, muss die Polizei am 18. März in Abhängigkeit der Versammlungslage operativ entscheiden.
In Abhängigkeit von der Verkehrssituation und der Sicherheitslage kann es im Stadtgebiet von Leipzig im Umfeld der Aufzugsrouten zu weiteren operativen Verkehrsraumeinschränkungen kommen.
Ordnungswidrige Ablagerung von Sperrmüll kann mit Bußgeld bestraft werden
Für den 18. März existieren Aufrufe, Sperrmüll aus dem Keller oder vom Dachboden auf die Straße zu stellen, damit andere Menschen dieses Material zum Bau von Barrikaden verwenden können. Es wird eindringlich gebeten, diesem Ansinnen nicht Folge zu leisten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die ordnungswidrige Ablagerung von Sperrmüll mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann (nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes i. V. m. Nr. 1.2 des Bußgeldkatalogs Umweltschutz).
Die Stadt Leipzig weist nachdrücklich darauf hin, dass am 18. März keine regulären Sperrmüllabholungen erfolgen. Zugleich werden die Hausverwaltungen gebeten, die „Gelben Tonnen“, welche am Montag, den 20. März regulär entleert werden sollen, erst am im Verlauf des 19. März oder frühzeitig am 20. März zur Leerung bereitzustellen.
Der Verschlusssicherheit der Gebäude und Grundstücke sollte am 18. März besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da in den sozialen Medien bzw. in Flyern dazu aufgerufen wird, die Haustüren zu öffnen, damit Menschen sich durch die Höfe bewegen und sich so ggf. nach Straftaten dem Zugriff der Polizei entziehen zu können.
Zudem ergeht der Hinweis, dass es am 18. März zu Einschränkungen in der Glasentsorgung in Connewitz und der Südvorstadt kommen wird. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Verhinderung von möglichen Straftaten werden die in diesen Gebieten aufgestellten Glascontainer am 17. März abgezogen und am Montagmorgen wieder aufgestellt.
Das Ordnungsamt appelliert an die Leipzigerinnen und Leipziger sich im Rahmen der individuellen Möglichkeiten für friedliche Versammlungsverläufe einzusetzen.
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