In Ihrer Konferenz am 30. Und 31. März in Karlsruhe haben sich die rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern in einem Positionspapier für Maßnahmen zur stärkeren Prävention und Bekämpfung von religiösem Extremismus und Parallelgesellschaften ausgesprochen. So schlagen die Rechtspolitiker einen flächendeckenden Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge und Initiativen gegen Scharia-Justiz, Kinderehen und Vollverschleierung vor.

Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Martin Modschiedler: „Die Grundlagen unseres Zusammenlebens sind die deutsche und europäische Rechtsordnung. Diese Grundrechte aber auch die Pflichten müssen Flüchtlingen klar und deutlich vermittelt werden.“

Zur Vollverschleierung erklärt der CDU-Rechtspolitiker: „Wir müssen Gesicht zeigen! In öffentlichen Einrichtungen, insbesondere in Gerichten ist eine Vollverschleierung zu verbieten. Denn einerseits ist der Staat ist zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet und andererseits ist die Identifizierung und die Kommunikation nur von Angesicht zu Angesicht  möglich.“

Ein weiterer Punkt ist der Strafvollzug. „Als Teil der Inneren Sicherheit muss er gezielt gestärkt werden, um dort frühzeitig Radikalisierung zu verhindern. Zur Überwindung der dabei bestehenden Sprachbarrieren fordern wir den verstärkten Einsatz von digitalen Dolmetscherleistungen.“

Karlsruher Erklärung vom 31. März 2017

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