Zum Vorstoß des sächsischen Justizministers Gemkow zur sukzessiven Verlagerung weiterer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (BGH) nach Leipzig erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Wir unterstützen diesen Vorstoß, der genau das fordert, was der bereits im Jahr 1992 mit großer Mehrheit gefasste Beschluss des Bundestages vorsah. Er war Teil eines Gesamtpakets, das die ‚Unabhängige Föderalismuskommission‘ zur Neuverteilung der Bundesbehörden und der Bundesinstitutionen zur (institutionellen) Verwirklichung der Deutschen Einheit unterbreitet hatte. Grundabrede in Bezug auf den Bundesgerichtshof war, dass neben der Verlagerung des 5. Strafsenats von (West-)Berlin nach Leipzig für jeden neu gebildeten Zivilsenat ein weiterer Strafsenat von Karlsruhe nach Leipzig umzieht (sog. ‚Rutschklausel‘).“

„Trotz dieser eindeutigen Regelung ist es in den letzten 25 Jahren zu keiner einzigen weiteren Verlegung nach Leipzig gekommen. Der Trick: Statt der längst überfälligen Neubildung weiterer Zivilsenate wurden die vorhandenen Zivilsenate schwunghaft personell vergrößert. Lesart: Kein neuer Senat, kein ‚Rutschen‘ nach Leipzig. Die Krönung war, dass vor vier Jahren der damalige Präsident des BGH Klaus Tolksdorf sogar noch den Leipziger Senat zurück nach Karlsruhe holen wollte (siehe meine Kleine Anfrage Parlaments-Drucksache 5/11809).

Es ist nicht nur eine Frage der Behandlung der ostdeutschen Länder, dass das bisher erfolgreiche Beharrungsvermögen der BGH-Eliten am liebgewonnenen Dienst- und Wohnsitz beendet wird.  Handfeste rechtspraktische und rechtspolitische Gründe sprechen dafür. Der BGH wie der Generalbundesanwalt rufen seit Langem und immer dringender nach Abordnung und Versetzung von Richtern und Staatsanwälten auch aus den neuen Bundesländern nach Karlsruhe, weil auch im Zusammenhang mit neuen Kriminalitätsphänomenen die Arbeitsbelastung bspw. im Staatsschutzbereich immens wächst.

Zuletzt hat der Fall Al-Bakr gezeigt, dass es außerordentlich nachteilig ist, wenn es an Präsenz des Generalbundesanwalts (GBA) in der Fläche fehlt, seine Dienststelle im Wesentlichen nur in Karlsruhe residiert. Mit einem gestärkten Standort des BGH in Leipzig wäre auch die personelle Aufrüstung der momentan eher notbesetzten dortigen Außenstelle des GBA verbunden und dessen jüngstes Hilfeersuchen bzgl. der Abordnung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Zeiten wachsender Personalnot eher von Erfolg gekrönt. Wir werden daher den Vorstoß des Justizministers mit einem eigenen Landtags-Antrag unterstützen.

In eigener Sache: Lokaler Journalismus in Leipzig sucht Unterstützer

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2017/03/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar