Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 1.000 Euro können von Unternehmern künftig per Sofortabschreibung abgesetzt werden. Bisher mussten Betriebe diese Investitionen über fünf Jahre hinweg steuerlich abschreiben.

Der Leipziger Bundestagsabgeordnete Thomas Feist (CDU) begrüßt die Vereinfachung:

„Die Anhebung der Grenze für Sofortabschreibungen von derzeit 410 auf 1000 Euro ist ein gutes und wichtiges Zeichen für die Kleinunternehmer und Mittelständler, die das Rückgrat der Leipziger Wirtschaft bilden. Besonders für die Handwerksbetriebe bringt der Beschluss eine spürbare Entlastung. Er bedeutet vor allem aber weniger Bürokratie und mehr Spielraum für die Unternehmer!“

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