Der am 18. Januar gebildete Sperrbezirk in den Stadtteilen Leipzig-Zentrum, Südvorstadt, Schleußig, Plagwitz, Lindenau und Leutzsch wird hiermit aufgehoben. Die für das Beobachtungsgebiet (gesamtes Stadtgebiet Leipzig) geltenden Maßnahmen bleiben weiterhin in Kraft. Ebenso gilt nach wie vor die Aufstallungspflicht für alle gehaltenen Vögel im gesamten Gebiet des Freistaates Sachsen.

Errichtet worden war der Sperrbezirk wegen Geflügelpest bei einem Wildvogel am Elsterflutbecken in Höhe des Palmengartenwehrs.

Weitere Informationen gibt es auf www.leipzig.de.

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