Aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruches der Geflügelpest in einem Geflügelbestand im Landkreis Nordsachsen am 1. Februar 2017 wird auch in nördlich angrenzenden Ortsteilen der Stadt Leipzig per Allgemeinverfügung ein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Das neue Beobachtungsgebiet umfasst folgende Ortsteile:
•        Lützschena-Stahmeln
•        Wahren
•        Lindenthal
•        Wiederitzsch
•        Möckern
•        Gohlis
•        Eutritzsch
•        Seehausen
•        Mockau
•        Plaußig-Portitz
•        Thekla
•        Schönefeld-Abtnaundorf

Das alte Beobachtungsgebiet für Geflügelpest bei Wildvögeln bleibt bestehen.

Die Maßnahmen für das Beobachtungsgebiet bei Geflügelpest im Nutzgeflügelbestand sind einschneidender als die bisherigen Restriktionen bei Wildvogel-Geflügelpest. So ist die Anzahl der verendeten Tiere unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu melden, und kein Geflügel darf aus einem Bestand in einen anderen verbracht oder aufgenommen werden.

Nach wie vor gilt für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die Aufstallungspflicht.

Die Allgemeinverfügung mit den für das Beobachtungsgebiet geltenden Maßnahmen ist als Download auf der Internetseite der Stadt Leipzig www.leipzig.de zu finden.

In eigener Sache: Lokaler Journalismus in Leipzig sucht Unterstützer

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2017/01/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar