Die sächsischen Industrie- und Handelskammern begrüßen die Einigung der Koalitionsfraktionen zur sächsischen Schulgesetznovelle. Eine Reihe der Änderungen greifen wichtige Forderungen aus der Wirtschaft auf. Sachsen legt mit der Überarbeitung die Grundlage für ein stabiles Netz der schulischen Bildung. Die Schulnetzplanung für die berufsbildenden Schulen wird zentralisiert und vom sächsischen Kultusministerium durchgeführt. Ferner wird für Berufsschulzentren nun eine Mindestschülerzahl von 550 – vorher 750 – festgeschrieben. Damit ist es möglich, das Netz der Berufsschulen in Sachsen auch im ländlichen Raum weitgehend zu erhalten.
Besonderes Anliegen der IHKs ist die Stärkung der Oberschulen, denn die meisten neuen Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung schließen die Unternehmen mit Absolventen der Oberschule ab. Ein bedeutender Punkt zur Sicherung des Fachkräftebedarfes der Zukunft für die sächsische Wirtschaft. Der vorgesehene Bestandsschutz von Oberschulen im ländlichen Raum und die personelle Absicherung der Schulsozialarbeit gehen ebenso in die richtige Richtung.
Eine Hauptforderung der sächsischen Wirtschaft – das längere gemeinsame Lernen – wurde nicht in die Gesetzesnovelle aufgenommen. In einer 2016 durchgeführten Umfrage bei den sächsischen Unternehmen haben sich über 80 % der Befragten für ein längeres gemeinsames Lernen bis mindestens zur Klasse 7 ausgesprochen. Deshalb muss diese Forderung in der folgenden parlamentarischen Behandlung weiter verfolgt werden! Die sächsischen Industrie- und Handelskammern erwarten zumindest ein Signal vom Freistaat zur schrittweisen Einführung des längeren gemeinsamen Lernens.
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