„Das Urteil des BGH ist ein Schlag ins Gesicht für alle Bausparer. Es wäre überfällig gewesen, dass Bausparkassen mit ihren verbraucherschädigenden Kündigungen in die Schranken verwiesen werden. Schließlich haben diese vor wenigen Jahren noch mit Bausparverträgen als sicherer Geldanlage um die Kundengunst gebuhlt. Schade, dass das BGH die Vertragstreue der Bausparkassen gegenüber den Verbrauchern nicht besonders hoch gewichtet“, kommentiert Susanna Karawanskij, Mitglied im Finanzausschuss für die Fraktion Die Linke, das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Bausparkassen seit zehn Jahren zuteilungsreife Verträge einseitig kündigen dürfen.
Karawanskij weiter: „Die Bausparkassen verspielen sich durch Kündigungen und Gebührensteigerungen immer mehr Vertrauen. Es zeigt sich jetzt auch, dass die Bundesregierung Ende 2015 bei der Neufassung des Bausparkassengesetzes unsauber gearbeitet hat. Die Maßnahmen, die die Ertragslage der Bausparkassen stärken sollten, verpufften. Seit Anfang 2017 dürfen Bausparkassen fünf Prozent der Zuteilungsmasse in Aktien, also riskanter, anlegen. Dies wird das Blatt aber auch nicht mehr wenden. Verbraucher sind mit dem Urteil wieder mal die Leidtragenden. Ähnlich wie die klassischen Lebensversicherungen sollten die Bausparkassen besser ihr Geschäftsmodell überdenken und verbraucherfreundlicher gestalten.“
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