Mit der Übergabe des Berechtigungszertifikates für die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) fiel heute der offizielle Startschuss für den eID-Service Sachsen. Das Staatsministerium des Innern stellt diesen Service ab sofort für alle Behörden des Freistaates Sachsen bereit. Diese können dann mit dem eID-Service nach und nach ihre Verwaltungsverfahren vollelektronisch anbieten, da die eID die Unterschrift ersetzt.

Damit ist es nicht mehr notwendig, Formulare auszudrucken, zu unterschreiben und per Post an die jeweiligen Behörden zu übersenden. Vollelektronische Verwaltungsverfahren ersparen den Bürgern künftig also Ausdrucke, Porto und Zeit.

Die eID kann in Sachsen bereits jetzt bei der Beantragung von BaföG und Meister-BaföG eingesetzt werden. Als weitere Anwendung steht i-KfZ zur Abmeldung von KfZ in den Startlöchern.

Voraussetzung für die Nutzung der eID ist ein elektronischer Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Handy mit der AusweisApp2.

Nähere Informationen unter http://www.secure.sachsen.de/eid-service.html

Die Zertifikate werden durch die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgestellt. Der Freistaat Sachsen ist eines der ersten Bundesländer mit solch einem zentral bereitgestellten Service.

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