Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen Lutz Bachmann wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (Aktenzeichen: 204 Js 15938/16) eingestellt. Dazu erklären die Anzeigenerstatter Juliane Nagel, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, und Silvio Lang, Sprecher für antifaschistische Politik im Landesvorstand Die Linke Sachsen: Die Staatsanwaltschaft Dresden leidet, wenn es um die Gefahr rechter Gewalt geht, unter Sehstörungen. Pegida-Boss Bachmann bekommt einen Freibrief dafür, seine Gewaltphantasien auch weiterhin öffentlich auszuleben und damit seine Anhängerschaft weiter aufzuhetzen.
Es ist für uns unfassbar, dass man ungestraft Namen von Menschen, darunter in diesem Fall auch wir, in beleidigendem Kontext nennen und dazu verbreiten darf: „Seil wird teuer werden“, „es ist Zeit, (Knoten) knüpfen zu lernen“, „je höher, desto besser“. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft Dresden ist das nicht eindeutig genug und daher kein richtiger Aufruf.
Wehrhafter Rechtsstaat sieht anders aus. Die Staatsanwaltschaft findet zwar, dass Bachmann „die gängigen Umgangsformen und Regeln des Zusammenlebens eindeutig unterschreitet“. Es sei aber denkbar, dass er sich unseren Tod „nur“ wünscht. Nun handelt es sich aber bei Herrn Bachmann bekanntlich nicht um irgendeine unbekannte durchgeknallte Privatperson, sondern um eine Person der Öffentlichkeit, die sich regelmäßig in unappetitlicher Artikulation etwas „wünscht“ und damit Tausende von Menschen mobilisiert und bewegt. Insofern ist die Einstellungsverfügung der Dresdner Staatsanwaltschaft ein Kniefall vor Pegida und dem darin steckenden Gewaltpotenzial. Damit erweist sich sächsische Justiz einmal mehr als Vollstrecker des politischen Willens maßgeblicher Teile der sächsischen CDU, für die Blindheit auf dem rechten Auge Teil der Staatsräson ist.
Wir werden prüfen, wie wir mit dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft umgehen.
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