Im vierten Quartal 2016 hat der Freistaat Sachsen eine Zahlung aus dem Garantiefonds in Höhe von rd. 15,9 Millionen Euro geleistet. Darüber wurde der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages vom Finanzministerium informiert. Seit Übernahme der Höchstbetragsgarantie belaufen sich die Zahlungen damit auf insgesamt 1,49 Milliarden Euro.
Für die Absicherung der Folgekosten der Landesbank Sachsen AG wurde durch den Garantiefonds Vorsorge getroffen. Deshalb wird der sächsische Haushalt zukünftig nicht belastet. Der Bestand des Garantiefonds beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf rund 1,27 Milliarden Euro. Somit ist das noch verbleibende finanzielle Risiko aus der Höchstbetragsgarantie vollständig abgedeckt.
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