Unternehmensanrufe sind bei Kunden äußert unbeliebt und zudem nur unter engen Voraussetzungen überhaupt zulässig. Vodafone lässt seine Kunden deshalb offenbar lieber „freiwillig“ anrufen, um sie zu neuen Vertragsabschlüssen zu bewegen.
Aktuell jedenfalls stellt Vodafone seinen Kunden persönlich adressierte Postkarten mit dem Titel „Wichtige Information“ zu. „Das Vodafone-Logo sucht man vergeblich, stattdessen ist der Titel mit den Farben schwarz-rot-gold unterlegt. Und auch sonst erinnert die Postwurfsendung nicht an klassische Werbung“, erklärt Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Durch die amtlich anmutende Aufmachung macht sie die Empfänger darauf aufmerksam, dass es „an ihrer Adresse wichtige Neuerungen der Telefon- und Internet-Technologie“ gibt und man deshalb bis spätestens 24.02.2017 unter einer kostenlosen 0800-Nummer anrufen solle.
Auf der Rückseite wird nochmals auf den Termin verwiesen. Schließlich sind die Karten mit einem Stempelaufdruck „Wiederholter Zustellversuch“ versehen, der ein Datum und eine Art Unterschrift enthält. Dieser Stempel stammt jedoch nicht von der zustellenden Deutschen Post, sondern muss den Karten im Vorhinein serienmäßig aufgedruckt worden sein.
„Allein deshalb sowie aufgrund der gesamten Aufmachung der Karte werden die Angeschriebenen unter Druck gesetzt, unbedingt innerhalb der Frist beim Anbieter anzurufen, weil sie ansonsten etwas Wichtiges verpassen könnten“, so Dr. Henschler weiter, die diese Art der verschleierten Werbung für rechtlich äußerst bedenklich hält: „Die fingierte Frist hat in Wahrheit keinerlei Bedeutung. Sie wird gezielt gesetzt, um eine Handlung bzw. Entscheidung der Vodafone-Kunden herbeizuführen. Dies sowie die Verschleierung des Werbecharakters der Karte ist nach Auffassung von Dr. Henschler nach dem Wettbewerbsrecht nicht erlaubt.“
Jedermann, ob Kunde des Anbieters oder nicht, kann zu jeder Zeit bei Vodafone anrufen und sich nach neuen Vertragsmodellen erkundigen. Henschler betont: „Verbraucher, die über einen laufenden Vertrag – egal bei welchem Anbieter – verfügen, haben in keiner Weise Handlungsbedarf. Sollten sie sich für einen Anruf entscheiden, so empfiehlt es sich dringend, dabei neue Vertragsangebote auf dem Postweg anzufordern und am Telefon noch keinerlei Zusagen zu treffen.“
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