Wildtiere sind zum einen selbst von Tierseuchen betroffen, zum anderen können sie bekämpfungspflichtige Seuchen aber auch auf Haus- und Nutztierbestände und ggf. den Menschen übertragen. Daher werden im Rahmen der staatlichen Tierseuchenvorsorge auch regelmäßig Wildtiere in das Seuchenmonitoring miteinbezogen. So werden Proben von erlegtem Schwarzwild und von verhaltensauffälligen oder verendet aufgefundenen Füchsen, Marderhunden und Waschbären auf verschiedene Krankheiten untersucht. Zudem gibt es ein aktives (erlegte Vögel) und ein passives (Totfunde) Geflügelpest-Monitoring bei Wildvögeln.
Für die Probenbeschaffung ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auf die Unterstützung durch die Jagdausübungsberechtigten angewiesen. Allen Beteiligten wird an dieser Stelle herzlich gedankt.
Im Beprobungsjahr 2016 wurden folgende Ergebnisse erzielt:
Im Landkreis Leipzig wurden insgesamt 374 Blutproben (2015: 725/ 2014: 942) und 107 Organproben (2015: 18/ 2014: 89) von Wildschweinen genommen. Blutproben werden auf die Afrikanische Schweinepest, die Klassische Schweinepest, die Aujeszkysche Krankheit sowie auf Brucellose untersucht. Je nach Gesamtmenge der abgegebenen Probe wird entweder auf alle genannten Krankheiten getestet oder nur auszugsweise. Je nach Test sind zudem unterschiedliche Anforderungen an die Probenqualität erforderlich. Daher ergeben sich in der u. g. Auflistung Differenzen.
Organproben werden zusätzlich auf Salmonellen geprüft.
- In keiner der untersuchten Blutproben (alle Proben auswertbar) wurde ein Hinweis auf das Vorkommen des Erregers der Afrikanischen Schweinepest bei unseren Wildschweinen gefunden.
- In keiner der untersuchten Blutproben wurde ein Hinweis auf das Vorkommen des Erregers der Klassischen Schweinepest (ca. 80 % auswertbare Proben) bei unseren Wildschweinen gefunden.
- In 98 von 200 auswertbaren Blutproben (davon 3,5 % nicht auswertbare Proben) wurden Antikörper gegen die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen, was direkt auf einen Kontakt des betroffenen Wildschweins mit dem Erreger schließen lässt (= 49 % Nachweisrate, vgl. 2015: 33%/ 2014: 49%). Die Aujeszkysche Krankheit (= „Pseudowut“) ist auch für Hunde und Katzen allen Alters gefährlich: Nach 1-3 Tagen endet sie tödlich. Die Übertragung erfolgt in erster Linie über den Verzehr roher Teile eines infizierten Schweines. Es wird daher eindringlich geraten, keine rohen Fleischabfälle vom Wildschwein zu verfüttern.
- In 70 von 369 auswertbaren Blutproben (davon 4 % nicht auswertbare Proben) wurden Antikörper gegen Brucelloseerreger nachgewiesen (= 19 % Nachweisrate, vgl. 2015: 20%/ 2014: 30 %). Im Gegensatz zur Aujeszkyschen Krankheit sagt dies nur grundsätzlich, dass allgemein mit den Erregern bei Wildschweinen gerechnet werden muss.
- In keiner Organprobe wurden die Erreger der Afrikanischen Schweinepest, der Klassischen Schweinepest, der Aujeszkyschen Krankheit oder der Salmonellose nachgewiesen. In zwei Proben musste jedoch der Befund: „Brucellose positiv (Erregernachweis)“ erhoben werden (vgl. 2015: 1 Probe). Die Brucellose ist eine bakteriell bedingte Erkrankung, die im Gegensatz zu den vorgenannten Krankheiten auch auf den Menschen übertragen werden kann. Die Übertragung erfolgt z. B. durch Kontakt oder durch Inhalation infektiösen Materials, wobei Personen, die sich mit der Schlachtung und Verarbeitung von Tieren und Tierkörpern beschäftigen, wie beispielsweise Jäger, besonders gefährdet sind. Die Krankheit kommt aufgrund der erfolgreichen Bekämpfung bei Haustieren nur noch ausnahmsweise vor, darf jedoch nicht völlig in Vergessenheit geraten. Bei einem positiven Erregernachweis wird der Tierkörper genussuntauglich und muss entsorgt werden. Ein alleiniger positiver Antikörpernachweis führt jedoch nicht zur Reglementierung.
Weiterhin wurden 2016 drei Füchse auf Tollwut untersucht. Tollwut wurde nicht nachgewiesen. Bei einem der Füchse war jedoch die Untersuchung auf Staupe positiv.
Beim aktiven Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring wurden durch die Jagdausübungsberechtigten fünf erlegte Wildvögel zur Beprobung gebracht, die mit negativem Ergebnis auf Wildvogel-Geflügelpest untersucht worden waren.
Nähere Informationen zu den Krankheiten und den Ergebnissen unter der Nutzung der Suchfunktion auf der Startseite http://www.landkreisleipzig.de/
Ab dem 1. Januar 2017 wird das Monitoring bei Wildschweinen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt: die Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchPestMonV). Hintergrund ist die nach wie vor in den Mitgliedstaaten Polen, Lettland und Litauen sowie in der Russischen Förderation, Weißrussland und der Ukraine grassierende Afrikanische Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen. Aufgrund der Transitrouten durch Deutschland ist nicht auszuschließen, dass z. B. über unachtsam entsorgte Speisereste die Erreger unerkannt in die hiesige Wildschweinpopulation eintragen werden und somit die Hausschweinpopulation gefährden. Aber auch die Klassische Schweinepest ist aufgrund ihres Bedrohungspotenzials und der Tierseuchenlage weiter überwachungspflichtig.
Daher wird das Monitoring der gesund erlegten Wildschweine, von denen wie bisher Blutproben untersucht werden, um die Untersuchung bei Fallwild/Unfallwild und erlegten Wildschweinen mit klinischen oder pathologisch-anatomischen Veränderungen ergänzt.
Die neue SchPestMonV verpflichtet nun die Jagdausübungsberechtigten Proben von allen im Rahmen der Jagdausübung verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild/Unfallwild) und von erlegten Wildschweinen, die klinische oder mit bloßen Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, zu entnehmen. Als Probenmaterial kommen, wie bekannt, vorzugsweise Organproben (Milz, Rachenlymphknoten, Lymphknoten vom Kopf und der inneren Organe, Nieren, Lunge) und/oder (sofern möglich) Blutproben in Frage. Die Proben sind durch die Jagdausübungsberechtigten über das LÜVA oder direkt der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) zuzuleiten.
Das Monitoring der gesund erlegten Wildschweine wird dabei finanziell unterstützt: Für die ersten 123 Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen, die zur Untersuchung geeignet sind, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € gewährt.
Die Blutentnahmeröhrchen sowie ggf. weitere Informationen zur Beprobung, Dokumentation oder Transport und die Auszahlung erhalten Sie beim Landkreis Leipzig – Landratsamt.
In eigener Sache: Lokaler Journalismus in Leipzig sucht Unterstützer
https://www.l-iz.de/bildung/medien/2017/01/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108
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