Im Dezember 2016 hatte das Landgericht Leipzig entschieden, den Untreue-Prozess gegen die beiden ehemaligen SachsenLB-Vorstände Herbert Süß und Stefan Leusder gegen Zahlung einer Geldauflage von 80.000 Euro einzustellen. Berichten zufolge kam der ehemalige Kapitalmarktvorstand Leusder seiner Zahlungsverpflichtung trotz Aufschubs nicht nach, weshalb der Prozess fortgesetzt wird.
Dazu sagt Sebastian Scheel, Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik der Linksfraktion: Wahrscheinlich spekuliert der Angeklagte mit seinen Anwälten nur darauf, am Ende billiger davonzukommen. Das macht es allerdings möglich, das Verhalten wenigstens eines der am Debakel Beteiligten strafrechtlich zu würdigen. Die zivilrechtliche „Aufarbeitung“ des Landesbank-Crashs, der Sachsens Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bis dato anderthalb Milliarden Euro gekostet hat, endete schließlich sämtlich mit Vergleichen.
Nun besteht die Chance, dass ein Richter über die Machenschaften der Landesbanker urteilt. Das begrüße ich, obwohl es sich bei Stefan Leusder nicht um einen Haupttäter handelt. Die konnten sich ihrer Verantwortung entziehen, weil Finanzminister Georg Unland (CDU) die aufsichtführenden politischen Entscheidungsträger schonte und die Staatsanwaltschaft die Konstrukteure der fatalen Geschäftspraktiken per Formfehler entkommen ließ.
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