Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Verbot der rechtsextremistischen NPD abgelehnt. Damit ist bereits das zweite Verbotsverfahren gegen diese Partei gescheitert. Dazu erklärt Holger Zastrow, Landesvorsitzender der FDP Sachsen und Präsidiumsmitglied der Bundespartei: „Die FDP hat ein NPD-Verbot immer abgelehnt und das jetzt gescheiterte NPD-Verbotsverfahren stets mit großer Skepsis begleitet. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere schlimmsten Befürchtungen nunmehr leider bestätigt. Das Verbotsverfahren war nicht nur von Anfang an kritisch, es ist durch die Innenministerien der Länder zudem auch noch schlecht vorbereitet worden. Anstelle eines Verbotes hat man die Partei jetzt zum potentiellen Märtyrer gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass die NPD in ihrer gegenwärtigen Verfassung daraus kein politisches Kapital schlagen kann.“

„Dass die Ideologie der NPD menschenverachtend ist, steht außer Zweifel. Daran ändert auch die heutige Gerichtsentscheidung nichts. Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind jedoch aus gutem Grund sehr hoch, weil es in einem Rechtsstaat darum gehen muss, auch die verfassungsmäßig verbrieften Rechte vor politischer Einflussnahme zu schützen. Auch wenn viele Wortmeldungen und Positionen dieser Partei nur schwer zu ertragen ist, so etwas muss unsere Demokratie im Zweifel aushalten. Denn die freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut, das die Väter des Grundgesetzes gerade mit Blick auf unsere eigenen Erfahrungen mit Diktatur und Tyrannei ins Grundgesetz geschrieben haben. Insgesamt ist das Urteil eine Ohrfeige für den Verbotsaktionismus der Bundesländer und der Parteien von Union, SPD und Linken, aber ein Sieg für den Rechtsstaat.

Es wird die Aufgabe aller demokratischen Parteien sein, sich weiterhin inhaltlich mit der Ideologie der NPD auseinanderzusetzen und die Menschen im Wettstreit der Argumente davon zu überzeugen, welche Ziele diese Partei in Wahrheit verfolgt und welchen Schaden sie in der Gesellschaft damit anrichtet.“

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