Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden ausschließlich für die Integration schwerbehinderter Menschen in Ausbildung, Arbeit und die Gemeinschaft eingesetzt.
Die Anzeige zur Beschäftigung von Schwerbehinderten für das Jahr 2016 ist bei der Arbeitsagentur bis spätestens 31. März 2017 abzugeben. Die Agentur für Arbeit Leipzig empfiehlt, damit nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eventuelle Fragen noch rechtzeitig klären zu können.
Wichtiger Hinweis: Der Termin für die Meldung kann nicht verlängert werden. Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zur Anzeige bis 31. März 2017 (Poststempel) nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Durchführung des Anzeigeverfahrens
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten automatisch eine CD-ROM mit der Software „REHADAT-Elan“ samt Erläuterungen zum Anzeigeverfahren zugesandt. Mit diesem Programm kann die Meldung von schwerbehinderten Beschäftigten einfach und bequem elektronisch vorgenommen werden. Der Vorteil liegt dabei klar auf der Hand, es wird Zeit und Papier gespart.
Bitte beachten: Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig.
Wer noch keine CD-ROM erhalten hat, kann die Software auch kostenlos im Internet unter www.rehadat-elan.de bekommen. Hier stehen außerdem Papiervordrucke zur Verfügung, falls eine elektronische Meldung nicht möglich ist.
Bei Fragen zum Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an ihre zuständige Agentur für Arbeit täglich von 8 bis 18 Uhr unter der kostenlosen Telefonhotline 0800 4 5555 20 wenden.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.rehadat-elan.de à Service à Formularvoransicht à Erläuterungen der Bundesagentur für Arbeit zum Anzeigeverfahren 2016.
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