Zu den Ergebnissen der Sachverständigen-Anhörung des Landtags zum Antrag von CDU und SPD „Erhalt und Fortentwicklung der Artenvielfalt in der sächsischen Zoolandschaft“ (Parlaments-Drucksache 6/5607) erklärt Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag und Mitglied des Europaausschusses: Die Anhörung endete in Ernüchterung und Enttäuschung.
Der Koalitionsantrag erweckte den Eindruck, als sei die Anhörung darauf gerichtet, die mit der EU-Verordnung 1143/2014 über „die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ verbundenen kritischen Probleme durch parlamentarische Initiativen in Sachsen lösen zu wollen und zu können. Diese ergäben sich insbesondere aus Artikel 8 dieser EU-Verordnung für Zoologische Gärten, für die es nach Meinung aller Sachverständigen eine Ausnahmeregelung geben sollte. Doch der Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellte auch auf mehrfache Nachfrage wiederholt klar, dass es dafür keine Spielräume mehr gibt, die wesentlichen Konsequenzen der Verordnung zu modifizieren.
Wozu also dieser Koalitionsantrag? Ging es darum, europapolitische Aktivität zu demonstrieren? Dann ist das Ergebnis entlarvend. Mit dem Finger auf die EU zu zeigen, kann ja hier und da angebracht sein. Im vorliegenden Fall ist die EU allerdings nicht die alleinige Übeltäterin oder Grund dafür, dass ungewollte Konsequenzen der EU-Verordnung nicht mehr korrigiert werden können. Sondern schuld ist die weitgehende Ignoranz und Passivität der Mehrheit des Sächsischen Landtages bei EU-Gesetzgebungsverfahren. Bestehende Möglichkeiten wurden von CDU und SPD trotz unserer Aufforderungen nicht genutzt.
Der richtige Weg wäre gewesen, die bestehenden Bedenken spätestens im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle über Subsidiaritätsrügen (wie es das österreichische Parlament getan hat) oder wenigstens mit Subsidiaritätsbedenken (wie sie durch nationale Parlamente in Italien, Portugal, Rumänien und Tschechien geltend gemacht wurden) gegenüber Brüssel vorzubringen und so auf die EU-Gesetzgebung einzuwirken. Derartige Versuche, auf EU-Gesetzgebung vor der Verabschiedung Einfluss zu nehmen, wurden bislang durch die CDU und jeweils mit ihr koalierende Fraktionen blockiert. So aber werden sächsische Interessen nicht auf europäischer Ebene vertreten. Stattdessen werden Ressentiments gegen die EU befeuert.
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