Auf Initiative der Koalition von CDU und SPD fand gestern eine öffentliche Anhörung im Europaausschuss des Sächsischen Landtages zum Erhalt der Artenvielfalt in der sächsischen Zoolandschaft statt. Die Anhörung verfolgte das Ziel, die konkrete Umsetzung einer EU-Verordnung zu Tier- und Pflanzenarten zu hinterfragen, die sich invasiv sowie dominant ausbreiten und dabei andere Arten verdrängen (EU-Verordnung 1143/2014).
Dazu sagt der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marko Schiemann: „Wir unterstützen grundsätzlich das Ziel, die einheimische Fauna und Flora zu schützen. Biologische Vielfalt und ein Gleichgewicht der in Europa heimischen Arten müssen erhalten bleiben. Die seit dem 01. Januar 2015 geltende EU-Verordnung schießt jedoch über das Ziel hinaus. Die Experten kritisierten einhellig die strenge Positionierung der Europäischen Kommission, die keine Ausnahme für die Tier- und Pflanzenhaltung in den zoologischen und botanischen Gärten zulässt. Wir müssen aber die Zootradition auch für die Zukunft erhalten und dafür sind Ausnahmeregelungen notwendig.“
Die CDU-Abgeordnete und Kuratoriumsmitglied des Freundes- und Förderverein vom Zoo Leipzig e.V., Christine Clauß, betont: „15 Mio. Zuschauer besuchen die Bundesliga, aber 30 Mio. Besucher gehen in Zoos und Tierparks. Die zoologischen und botanischen Gärten gehören zu den wichtigsten außerschulischen Bildungsträgern. Das Erleben und die Wissensvermittlung zu eingewanderten Arten, Informationen zu Biodiversität und Bedrohungsfaktoren von Lebensräumen spielen dabei eine wichtige Rolle. Der nunmehr auferlegte Zwang seitens der EU zu einer Artenreduzierung in Zoos steht im klaren Widerspruch zu deren Bildungsauftrag.“
Hintergrund: Zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie gilt seit 1. Januar 2015 europaweit unmittelbar die EU-Verordnung 1143/2014 über „die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“. Die Verordnung verbietet gemäß Artikel 7 beispielsweise die Haltung, Züchtung, den Transport, Verkauf oder Tausch von namentlich gelisteten, invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten, wie z. B. den Nutria, den Waschbär oder die Nordamerikanische Schmuckschildkröte.
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