„Studierende und Forscher sind auf einfache digitale Zugänge zu wissenschaftlichen Publikationen angewiesen. Ich freue mich, dass Vertreter der Kultusministerkonferenz, der Hochschulrektoren und der Verwertungsgesellschaft Wort jetzt nach einer Lösung suchen, die genau diesen freien Zugang zum Wissen ermöglichen soll“, erklärt Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange.

Die drei Partner hatten angekündigt, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bis Jahresende eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu entwickeln. Auch sächsische Hochschulen hatten sich zuletzt geweigert, dem Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort beizutreten. Darin wird die einzelne Abrechnung der Nutzung digitaler, lizenzrechtlich geschützter Textmaterialien vorgeschrieben.

Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange begrüßt diese nun angekündigte Suche nach einem einvernehmlichen Lösungsvorschlag, der rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 vorliegen soll: „Wir haben diese Gespräche im Rahmen der Kultusministerkonferenz in dieser Woche vereinbart. Ich hoffe, dass dabei eine Regelung gefunden wird, die für alle akzeptabel ist. Ich kann den Unmut der Hochschulen verstehen, falls sie ab 1. Januar 2017 die Nutzung digital zugänglicher wissenschaftlicher Publikationen einzeln abrechnen sollen. Das würde zu einem unzumutbaren Mehraufwand führen, den sie nicht leisten können. Diese Urheberrechtsregelung wäre für die Hochschulen nicht erfüllbar. Ich plädiere deshalb für eine für die Hochschulen praktikable Lösung, die gleichzeitig der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht“, erklärt die Ministerin.

Doch nicht nur die Länder seien in der Pflicht, auch die Bundesregierung müsse handeln. „Die Große Koalition hat angekündigt, dass eine Reform des Urheberrechts in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird. Im Urheberrechtsvertragsgesetz soll eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingefügt werden und damit ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches sowie zeitgemäßes Urheberrecht geschaffen werden. Die Hochschulen warten darauf, weil Studierende und Forscher auf den freien digitalen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen angewiesen sind. Urheber- und Autorenrechte sind ein hohes Gut. Doch ihre Verwertung darf nicht zur Einschränkung des Zugangs zu Publikationen führen. Die Bibliotheken stellen immer mehr Texte und Materialien digital und online zur Verfügung. Die müssen genauso gut zugänglich sein, wie die Werke in den Lesesälen“, betont Ministerin Stange.

Der bundesweit zu registrierende Unmut der Hochschulen basiert auf der ab dem 01.01.2017 geplanten Einzelerfassung der Nutzung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Textmaterialien in Forschung und Lehre im Rahmen der Vorgaben des § 52a Urheberrechtsgesetz. Mit der vorgesehenen Einzelerfassung der Zahl der Leser der genutzten Online-Texte wird eine Forderung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2013 umgesetzt, vor dem die VG WORT u.a. gegen eine pauschale Vergütung geklagt hatte (BGH-Urteil vom 20.03.2013, I ZR 84/11). Die auf Grundlage der Einzelerfassung erhobenen Abgaben schüttet die VG WORT als Zweitverwertungstantiemen an die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber aus.

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