Sachsens Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, hat sich im Landtag für eine sachliche Diskussion über das Thema Wolf ausgesprochen, die auf der Basis von wissenschaftlichen Fakten geführt werden müsse. Die Frage, wie viele Wölfe in einer so traditionellen Kulturlandschaft wie Sachsen leben können, sei legitim.
„Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen hat die Umweltministerkonferenz den Bund aufgefordert, entsprechende populationsbezogene Betrachtungen zum Erhaltungszustand vorzunehmen“, so der Minister. Der Wolf stehe als bedrohte Art international unter strengem Schutz. Wie lange der Schutz wie bisher aufrechterhalten werden muss, hänge auch von der Größe der Wolfspopulation ab und von der Frage, ob es sich um eine isolierte Population handelt oder ob sie im genetischen Austausch mit anderen steht. „Wissenschaftliche Untersuchungen dazu sollen zeitnah eine Aussage ermöglichen“.
„Eine Entnahme verhaltensauffälliger Tiere ist unabhängig davon auch heute schon möglich“, betonte der Minister. „Das gilt sowohl für Wölfe, die aggressiv gegenüber Menschen auftreten als auch für Wölfe, die wiederholt und trotz ergriffener zumutbarer Schutzmaßnahmen Nutztiere reißen“. Entsprechende Regelungen gibt der Managementplan vor, den Sachsen schon 2009 in Kraft gesetzt hat und der seitdem Vorbild für andere Bundesländer ist, in denen sich ebenfalls Wölfe angesiedelt haben.
Beim Schutz von Schafen und Ziegen helfe der Freistaat den Tierhaltern auf vielfältige Weise, so der Minister weiter. „So haben wir seit 2002 die Anschaffung von Herdenschutzmaterial mit 887 000 Euro unterstützt. Ein Schäfermeister mit Herdenschutzhunden steht als „schnelle Eingreiftruppe“ bereit. Zwei Mitarbeiter des Freistaates beraten Tierhalter und helfen sogar immer wieder bei der praktischen Umsetzung der Schutzmaßnahmen.“
„Bisher ist in Sachsen kein einziger Fall bekannt, bei dem Wölfe die empfohlenen Elektrozäune mit sachgerecht darüber gespanntem Flatterband überwunden haben“, so der Minister. Wichtig sei, dass Wölfe keine Gelegenheit erhalten, sich an Schafe und Ziegen als leichte Beute zu gewöhnen.
Wenn es zu Wolfsübergriffen auf Nutztiere kommt, dann bekommen die Halter bereits einen Schadensausgleich, wenn sie den Mindestschutz durch 90 Zentimeter hohe Elektrozäune oder 1,2 Meter hohe Festzäune ergriffen haben. Rund 69 700 Euro wurden seit dem Jahr 2000 dafür ausgezahlt.
Sachsen werde darüber hinaus durch eigene Gutachten klären lassen, welche Erfahrungen außerhalb Deutschlands beim Schutz von Nutztieren gesammelt wurden und welche Regeln für die Vergrämung oder Entnahme einzelner sich aggressiv oder atypisch verhaltender Tiere dort angewendet werden.
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