Das Land Sachsen bietet ab 2017 ein neues Förderprogramm zur sozialen Wohnraumförderung an. Eigentümerinnen und Eigentümer können im Zeitraum von 2017 bis 2019 einen finanziellen Zuschuss für Wohnungsbaumaßnahmen erhalten, wenn sie mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen durch Neubau, Umbau oder Sanierung schaffen.
Die Richtlinie des Freistaates Sachsen (RL gebundener Mietwohnraum – RL gMW), die noch im Dezember 2016 in Kraft treten soll, regelt die Rahmenbedingungen. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird in den kommenden Wochen die Ausführungsbestimmungen erarbeiten. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des neuen Förderprogramms liegt bei den Kommunen, die bis Ende Januar 2017 bei der SAB die Fördermittel beantragen können.
Die Stadt Leipzig orientiert sich beim Einsatz der sozialen Wohnraumförderung an den Zielstellungen des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015.
Um einen Überblick über mögliche Fördervorhaben und das Interesse der Eigentümer und Bauherren an der neuen sozialen Wohnraumförderung zu gewinnen, eröffnet die Stadt Leipzig hiermit ein vorgezogenes Interessensbekundungsverfahren.
Informationen und Unterlagen
Nähere Infos sowie die Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren
können ab sofort angefordert werden:
unter www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoerderung
per E-Mail an asw@leipzig.de
schriftlich unter:
Stadt Leipzig
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Abt. 64.5
Prager Straße 118
04317 Leipzig
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