Mit der heutigen Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung zwischen Staatsregierung und Hochschulen wird ein tragfähiges Fundament und ein außergewöhnlich langfristiger Finanzierungsrahmen für die 14 sächsischen Hochschulen bis Ende 2024 geschaffen. Die jetzige Zuschussvereinbarung gibt nicht nur finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen über die nächsten acht Jahre, sondern erhöht mit einem Gesamtvolumen von ca. 6,5 Milliarden Euro auch deren Mittel und Handlungsspielräume.
Im Dezember 2013 war die bisherige Zuschussvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren bis Ende 2016 unterzeichnet worden. Mit dem Abschluss der Zuschussvereinbarung 2017 – 2024 wird eine wesentliche Vereinbarung des Koalitionsvertrags erfüllt.
Mit der Vereinbarung wird unter anderem die Finanzierung von 9034 Personalstellen an den Hochschulen sichergestellt. Außerdem wurde der Verzicht auf den geplanten Abbau von 754 Stellen von 2017 an vereinbart. Die Gelder, die wegen der Übernahme der BAföG-Mittel für die Studierenden durch den Bund freigeworden sind, sollen ebenso wie die Hochschulpaktmittel 2020 des Bundes auch weiterhin vollständig für den Hochschulbereich verwendet werden. Zusätzlich stellt der Freistaat Sachsen den Landesanteil der Exzellenzinitiative zur Verfügung. Ferner sind weitere investive Zuschüsse pro Jahr für die Hochschulen in Abhängigkeit der Haushaltsentwicklung möglich.
Ministerpräsident Stanislaw Tillich wertet die Vereinbarung als sehr gutes Ergebnis. „Die Staatsregierung bleibt ein solider Partner der Hochschulen. Wir schaffen mit der Vereinbarung die Voraussetzung dafür, dass unsere Universitäten und Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb weiter erfolgreich sein können. Das gilt auch für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative. Starke, lebendige und innovative Hochschulen sind ein Gewinn für uns alle. Denn sie sind nicht nur Arbeitgeber und wichtige Zentren der Fachkräfteausbildung. Sie sind auch Motoren für Innovationen und bringen hier kluge Köpfe aus aller Welt zusammen. Das ist gut für Sachsen, das brauchen wir.“ Mit Blick auf die lange Laufzeit fügte er hinzu: „Mehr Verlässlichkeit geht kaum.“
Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange zeigt sich zufrieden: „Diese Zuschussvereinbarung bietet das solide finanzielle Fundament, auf dem sich die Hochschulen in den nächsten acht Jahren weiter entwickeln und sich entsprechend ihrer Stärken profilieren können. Wir sichern flächendeckende Studienangebote ebenso wie kleine Fächer und profilieren insbesondere die Forschung. Wir erleben einen Paradigmenwechsel weg vom Abbau von Kapazitäten hin zu langfristiger Planungssicherheit auf einem soliden finanziellen Niveau. Wir sichern nicht nur den Status quo, sondern garantieren einen zweiprozentigen Aufwuchs bis 2024. Das gewährleistet ein gutes Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrkräften. Die Qualität von Lehre, Forschung und Wissenstransfer kann weiter verbessert werden. Die Hochschulen werden ihrer Verantwortung für die Gesellschaft insgesamt und für ihre Region wahrnehmen. Die Exzellenz wird gestärkt. Keine Institution kann in Sachsen über so einen langen Zeitraum verlässlich planen und sich entwickeln. Darüber bin ich sehr froh.“
Finanzminister Prof. Georg Unland erklärt: „Der Freistaat Sachsen gewährleistet mit der Zuschussvereinbarung die finanzielle und personelle Planungssicherheit für die staatlichen Hochschulen über acht Jahre. Dies ist ein großes Privileg gegenüber anderen Behörden und Einrichtungen des Freistaates, die nicht über eine solche langfristige Planungssicherheit verfügen. Diese Vereinbarung unterstreicht den enormen Stellenwert des Bereiches Bildung und Forschung für die Staatsregierung. Die Hochschulen erhalten einen hohen Vertrauensvorschuss aber auch eine hohe Verantwortung, die sich aus dieser Zuschussvereinbarung ergebenden Chancen zu nutzen und die strategischen Ziele der Sächsischen Hochschulentwicklungsplanung 2025 zu erreichen.“
Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz und Rektor der TU Dresden betont: „Die heute zwischen dem Freistaat Sachsen und den sächsischen Hochschulen unterzeichnete Zuschussvereinbarung schafft für die Hochschulen hinsichtlich der finanziellen Mittel und der Stellen für die kommenden acht Jahre eine Planungssicherheit, die in dieser Dauer bundesweit einzigartig ist. Zudem wurden die ursprünglich im Jahr 2010 vom sächsischen Landtag beschlossenen Stellenkürzungen wieder zurückgenommen. Für die TUD bedeutet dies, dass etwa 250 Stellen erhalten bleiben und seit längerer Zeit endlich wieder einmal eine Planung ohne Stellenkürzungen ermöglicht wird! Dafür sind wir der Landesregierung dankbar, da es andernfalls für die TUD unmöglich gewesen wäre, ihre positive Entwicklung fortzusetzen und in der kommenden Runde der Exzellenzinitiative erfolgsversprechende Konzepte einzureichen.“
Die Zuschussvereinbarung verankert zudem die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen und bildet die finanzielle Grundlage für die individuellen Zielvereinbarungen, die zwischen dem Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und den einzelnen Hochschulen geschlossen wurden. So verpflichten sich die Hochschulen u. a. dazu, die staatlichen Vorgaben zu Studienanfängern und Studentenzahlen zu erreichen, gemeinsame Leistungs- und Ressourcenpotenziale auszuschöpfen sowie ihr Verwaltungshandeln weiter zu optimieren.
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Von wegen Sicherheit! Der letzte Abschnitt weist die Richtung: Die Landesregierung gibt Kennzahlen vor und treibt die Hochschulleitungen vor sich her. Die Vorgaben sind mitunter widersprüchlich und nicht zu erfüllen. So bleiben die Hochschulen permanent unter Druck, denn als Strafe drohen jeweils empfindliche Kürzungen in den Grundhaushalt.