Zum 1. Januar 2017 führt die Stadtverwaltung Leipzig neue Hunderegistriermarken ein. Diese werden allen Steuerpflichtigen mit dem Jahressteuerbescheid am 20. Januar 2017 zugesandt. Die bisherigen Hunderegistriermarken verlieren mit Erhalt der neuen Marke ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe der ungültigen Hunderegistriermarken ist aber nicht erforderlich. Vielmehr werden alle Hundehalter gebeten, diese fachgerecht zu entsorgen.

Im Zusammenhang mit dem Austausch der Marken macht das Dezernat Finanzen darauf aufmerksam, dass Hunde außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks nur mit gültiger und sichtbar befestigter Registriermarke geführt werden dürfen. Im Zeitraum Januar bis einschließlich Februar 2017 finden infolge des Umtauschs diesbezüglich allerdings keine Kontrollen statt.

Darüber hinaus wird für den Ersatz von beschädigten bzw. verloren gegangenen Hunderegistriermarken ab 2017 eine Gebühr erhoben. Weitere Informationen zur Ausgabe der Ersatzmarken und zur jeweiligen Gebührenhöhe sind auf der Internetseite der Stadt Leipzig (www.leipzig.de) eingestellt bzw. können am Bürgertelefon (0341 123-0) erfragt werden.

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