Arbeitsminister Martin Dulig zu Erhöhung des Mindestlohnes ab Januar 2017: „Es ist gut, richtig und angemessen, dass der gesetzliche Mindestlohn steigt. Die Anhebung auf 8,84 Euro ab Januar 2017 ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten in Sachsen. Die Vorhersagen vieler Kritiker, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes Anfang 2015 zu massiven Jobverlusten führen wird, ist durch die anhaltend gute Konjunktur und Nachfrage nach Arbeitskräften insbesondere einer steigenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung widerlegt.

Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 6,8 Prozent. Damit waren in Sachsen im November so wenig Menschen wie noch nie seit der Wiedervereinigung arbeitslos. Mit der Einführung des Mindestlohnes wurde eine untere Lohngrenze eingeführt, die sich auch positiv auf die übrige Lohnentwicklung auswirkt. Viele Unternehmen haben nicht nur Mindestlohn eingeführt, sondern generell die Stundensätze erhöht.

„Mit der Einführung des Mindestlohns haben mehr Menschen mehr Lohn für ihre Arbeit erhalten. Ich bin froh und zufrieden, dass wir den Mindestlohn haben und dass es nun diese erste Erhöhung gibt. Der Mindestlohn bildet allerdings nur die notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für ein gesundes Lohngefüge. Er ist und bleibt die Untergrenze“, so Dulig weiter.

Die Erhöhung der Einkommen zählt nach wie vor zu einer der wichtigsten Herausforderungen in Sachsen. So sind die Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im Zeitraum 2010 bis 2015 zwar um 16 Prozent gestiegen, sie liegen aber immer noch um 17 Prozent unter dem deutschen Durchschnitt.

„Mit dem derzeitigen Mindestlohnniveau ist eine auskömmliche Sicherung des täglichen Lebens nicht gewährleistet und man erreicht damit gerade die notwendige Grundsicherung im Rentenalter. Ziel bleibt daher weiterhin die generelle Erhöhung des Lohnniveaus und eine Stärkung der Tarifbindung in Sachsen.“

Tarifverträge sind die sicherste Form um faire Löhne zu zahlen. Sachsen ist allerdings noch immer das Bundesland mit der niedrigsten Tarifbindung. Nur 16 Prozent aller sächsischen Unternehmen sind tarifgebunden, auch wenn der rückläufige Trend gebrochen ist und eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau zu verzeichnen ist.

Dulig: „Wir bekommen die Fachkräfte der Zukunft nicht mit Niedriglöhnen. Die Zeit der Niedriglohnpolitik, in der man sogar mit niedrigen Löhnen als vermeintlichen Standortvorteil geworben hat, ist vorbei. Ich erwarte von der sächsischen Wirtschaft, die Vorteile von Tarifverträgen zu nutzen, damit für gute Arbeit auch in Sachsen guter Lohn gezahlt wird. Gute Arbeit, gute Leute, gutes Geld – das gehört einfach zusammen. Und das ist auch der Kern unseres Schwerpunktes „Gute Arbeit für Sachsen“, mit der wir die Arbeitsbedingungen verbessern und gute Arbeit stärken wollen.“

Hintergrund: Beschäftigten, die unter eine der bis zum 31.12.2017 auslaufenden tarifvertraglichen Übergangsregelung fallen,  muss zum 1. Januar 2017 mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. In Sachsen sind nur 0,6 Prozent der Beschäftigten davon betroffen.

Nach 45 Beitragsjahren müsste der Mindestlohn bei 11,68 Euro liegen um eine Nettorente zu bekommen, die über dem durchschnittlichen Bruttobedarf in der Grundsicherung (788 Euro) liegt. Zugrunde gelegt werden bei der Rechnung eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden und 45 Arbeitsjahre. (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage)

Sowohl in Sachsen als auch in Ostdeutschland zeigt sich, dass der Mindestlohn eine substantielle Erhöhung der Entlohnung der Beschäftigten nach sich zog. Rund 44 Prozent der sächsischen Betriebe haben nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 Stundenlöhne infolge der Einführung des Mindestlohnes auf mindestens 8,50 Euro angehoben. In den anderen ostdeutschen Bundesländern liegt der Durchschnitt bei 36 Prozent. In Sachsen profitierten rund 16 Prozent der Beschäftigten von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – 12 Prozent in anderen Teilen Ostdeutschlands.

(Siehe Link zu den Ergebnissen der Studie zum Mindestlohn, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt hat) http://www.arbeit.sachsen.de/download/IAB-Betriebspanel2015_Lang.pdf)

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