Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses und die aufkommende Kritik der kommunalen Ebene („Kommunen gegen neuen Unterhaltsvorschuss“, FAZ von heute, S. 17) kommentiert die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Susanne Schaper: Es ist gut, dass Kinder und Jugendliche künftig bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben sollen und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren entfallen soll. Diese Reformen sind schon lange überfällig, ebenso wie die nunmehrige Erhöhung des Vorschusses. Allerdings ist es vollkommen unsinnig, den Unterhaltsvorschuss mit den Leistungen nach SGB II zu verrechnen!

Fast alle Vorschussberechtigten erhalten Hartz IV. Familien mit nur einem Elternteil sind wesentlich stärker von Armut bedroht als Familien mit zwei Elternteilen.

Sinn einer Erhöhung sollte es doch sein, dass die Betroffenen unterm Strich mehr Geld zur Verfügung haben. Am Ende soll der Unterhaltsvorschuss wie auch der Unterhalt ja den Kindern zugute kommen. Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, dass diese Leistung dann als Einkommen des Kindes bewertet und von den Hartz-IV-Bezügen der Eltern abgezogen wird.

Es ist allzu verständlich, dass sich die Kommunen bei dieser Vorgehensweise gegen die Reformen wehren. Am Ende sinken ihre Ausgaben für Leistungen nach SGB II, während sie für den Unterhaltsvorschuss tiefer in die Tasche greifen müssen. Die sächsische Staatsregierung sollte sich in Berlin dafür einsetzen, dass durch die notwendige Reform des Unterhaltsvorschusses tatsächlich mehr Geld bei den Familien ankommt und die Kommunen nicht überlastet werden.

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