Kein Grund zum Jubeln, allenfalls etwas Genugtuung kann man nach den Worten von Siegfried Schlegel, Fraktionssprecher für Stadtentwicklung und Bau, beim Studium der sächsischen Förderrichtlinie zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum empfinden. Sie wurde nun endlich mit einem reichlichen Jahr Verzögerung von der Staatsregierung beschlossen. Hingegen steht die ebenso wichtige Förderrichtlinie zur Anpassung von Mietwohnraum an die Erfordernisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Mietwohnraumanpassung) noch aus.
Bekanntlich hatte sich die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat seit Jahren für die Wiedereinführung der Sozialwohnungsbauförderung auch in Sachsen eingesetzt. Schlegel würdigt, dass das SMI Grundsätze aufgegriffen hat, wie sie im Rahmen der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig gemeinschaftlich mit der Wohnungswirtschaft und Mietervertretern diskutiert wurden. Außerdem hat sich Sachsen nach vielen Jahren der Förderung von Steuerabschreibungsmodellen, welche kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften kaum nutzen konnten, wieder auf Instrumente der Objektförderung und den Mietwohnungsneubau besonnen. Der Anspruch auf eine Wohnung für jeden Haushalt und Single ist für Die Linke seit Jahren ein unverzichtbares Menschenrecht.
Die Grundzüge der Richtlinie sind seit einem Jahr bekannt und wurden umfangreich diskutiert. Trotzdem wurden kritisierte Mängel, die die Umsetzung behindern, nicht behoben. Für die LINKE stellt sich außerdem die Frage, wo die in diesem Jahr vom Bund ausgereichten Mittel für die Sozialwohnungsbauförderung abgeblieben sind. Aus unserer Sicht ist die Höhe der Zuwendungen beim Neubau noch nicht völlig ausgereift und offensichtlich an Bedingungen in Dresden ausgelegt worden. Da bei der Sanierung kaum Rohbaukosten anfallen, scheint die Deckelung bei 3,50 Euro je Quadratmeter als Objektförderung ausreichend. Beim Neubau hingegen, entstehen kostendeckende Nettokaltmieten von bis zu 10 Euro je Quadratmeter. Abzüglich der Förderung um 3,50 Euro liegt die Nettokaltmiete trotzdem weit über dem Satz der Kosten der Unterkunft (KdU) in Leipzig, auch wenn sich „breite Schichten der Bevölkerung“ mit 3,50 Euro je Quadratmeter und Monat eine solche reduzierte Miete leisten können, vorausgesetzt, die Wohnungen sind nicht zu groß. Selbst beim preiswertesten Neubau kämen KdU-Empfänger nicht in den Genuss einer Neubauwohnung. Es sei denn, diese Differenz würde durch ein Wohngeld und weitere Zuschüsse als Subjektförderung für berechtigte Haushalte kompensiert. Dies fordert Die Linke ebenfalls seit Jahren.
Anders als vielleicht in Dresden möglich, können in der sächsischen Armutshauptstadt angesichts der Herausforderungen beim Ausbau der Sozial- und Infrastruktur die KdU nicht beliebig hochgeschraubt werden. Gibt es doch eine überdurchschnittliche Zahl an Haushalten, die auf staatliche Unterstützungsleistungen durch die Kommune angewiesen sind. Niedrigere Renten und Löhne im Osten gegenüber zahlreichen Regionen im Westen sowie viele Single-Haushalte verstärken dies. Mietbelastungen von 40 bzw. gar 50 % sind daher keine Ausnahmen.
Die Linksfraktion hat für den Doppelhaushalt 2017/2018 zwei Änderungsanträge gestellt. So soll die Stadt Leipzig ergänzend zum Förderprogramm zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zusätzlich 1.500.000 Euro pro Jahr zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen einstellen. Damit soll eine Wohnungsknappheit für berechtigte Haushalte nach SGB 2 und SGB 12 verhindert werden.
Zweitens sollen durch ein zusätzliches städtisches Programm bzw. ergänzende Zuschüsse Betroffene mit Mobilitätseinschränkungen durch Behinderungen und mit geringen Einkommen, die aufgrund fehlender Pflegestufe keine Zuschüsse von den Pflege- und Krankenkassen erhalten, bei der Wohnungsanpassung durch Einbauten unterstützt werden. Daran sollten sich die Vermieter beteiligen, sparen sie doch selbst durch Einsparungen durch Reduzierung von Wohnungswechsel bares Geld.
Bei einem Gesamtbestand von rund 330.000 Wohnungen in Leipzig und einer Reproduktionsrate von 1 % sowie Defizite in den letzten Jahren müssten jährlich 4.500 Wohnungen neu gebaut werden. Sichtbar ist aber die Stadt auf einem guten Weg. Sozialwohnungen werden aber nicht ohne Förderung entstehen. Dass die Gemeinden in Leipzig durch das Amt für Wohnungsbauförderung und Stadtsanierung als Zuwendungsempfänger zur Weiterleitung der Förderzuwendungen fungieren sollen, wird ausdrücklich begrüßt. Dafür müssten die erforderlichen Personalkosten bezuschusst werden.
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