Die Sächsische Staatsregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung die Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum beschlossen. Der Freistaat plant mit der neuen Richtlinie in den nächsten Jahren bis zu 3.500 neue Sozialwohnungen - das entspricht etwa 220.000 Quadratmeter Wohnraum - zu fördern. Dafür stehen bis 2019 insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung. Die Richtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 9. Dezember 2016 in Kraft.
„Die neue Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist ein weiterer wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der sächsischen Wohnraumförderung. Sie entlastet Mieter mit geringem Einkommen und gibt den Kommunen die nötige Handlungsfreiheit, um die Förderung nach Bedarf weitergeben zu können“, sagte Innenminister Markus Ulbig heute in Dresden. „Vor allem die Ballungszentren Leipzig und Dresden, mit einem geringen Wohnungsleerstand und einem knappen preiswerten Wohnraumangebot, werden von der sozialen Wohnraumförderung profitieren“, so Ulbig weiter.
Die Richtlinie soll zielgenau in den Städten und Gemeinden zum Einsatz kommen, in denen durch bestimmte Indikatoren ein Bedarf belegt ist. Dazu zählen ein Anstieg der Bevölkerung/ Haushalte bei geringerem Wohnraumangebot und eine Leerstandsquote von unter vier Prozent. Außerdem muss der Mittelwert der Angebotsmieten mindestens fünf Prozent über dem sächsischen Durchschnitt liegen und die Mietbelastung höher als der Landesdurchschnitt sein.
Die Förderung ist als Zuschuss für Vermieter konzipiert und kann bei Neubau oder Sanierung beantragt werden, sofern die Wohnung 15 Jahre lang Menschen mit Wohnberechtigungsschein für eine deutlich reduzierte Miete überlassen wird. Ziel ist eine Mietreduktion um bis zu 35 Prozent (max. 3,50 Euro) je Quadratmeter. Der Zuschuss entspricht der rechnerischen Mietreduktion über die 15-jährige Belegbindung, wird aber bereits in der Bauphase komplett ausbezahlt.
In den Jahren 2000 bis heute wurden im Freistaat Sachsen keine Sozialwohnungen (Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung) gefördert, da aufgrund der hohen Leerstandszahlen ausreichend preiswerter Wohnraum zur Verfügung stand. Seit Ende vergangenen Jahres wurde zunehmend deutlich, dass vor allem in den Großstädten Dresden und Leipzig aufgrund hohen Bevölkerungszuzugs der Leerstand und dadurch preiswerter Wohnraum knapp werden. In einigen wenigen Gemeinden Sachsens wird vor allem für einkommensschwache Haushalte die Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum zunehmend schwierig.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Antrag der Kommune samt Konzeption, in der der Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum dargelegt wird. Anschließend erlässt die SAB einen Zuwendungsbescheid, mit dem der antragstellenden Gemeinde ihr Mittelkontingent zugewiesen wird. Die Gemeinde gibt dann gemäß ihrem eigenen Konzept die Mittel zur Förderung von Einzelvorhaben an entsprechende Antragsteller weiter.
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