Die Stärkung der Teilhabe von Behinderten ist ein zentrales Anliegen der Sächsischen Staatsregierung. Das Kabinett der Sächsischen Landesregierung hat dazu den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Die konsequente Umsetzung der UN-BRK ist eine zentrale Zielstellung im aktuellen Koalitionsvertrag. Mit dem Aktionsplan der Staatsregierung wird der Prozess zielgerichtet fortgesetzt. Bereits Erreichtes wird dargelegt und notwendige Maßnahmen werden abgeleitet und beschrieben.
„Der Aktionsplan der Staatsregierung ist mir eine Herzensangelegenheit. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wir wollen gemeinsam Behindern verhindern! Mit unserem Aktionsplan setzen wir uns konkrete Ziele und legen konkrete Maßnahmen fest“, betonte die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch. Der Plan benennt die jeweiligen Zuständigkeiten und den Zeitrahmen. Darüber hinaus regelt er die Umsetzung und Evaluation der Maßnahmen.
„Wir haben uns bei der Erstellung des Planes für umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten vieler Akteure entschieden“, unterstreicht die Staatsministerin. Der nun vorliegende Plan wurde unter Beteiligung der Akteure der Verbände der Menschen mit Behinderungen, der Ressorts und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet. Das Sozialministerium hatte die Federführung. Darüber hinaus wurde zweimal das Online-Beteiligungsportal der Staatsregierung genutzt, um allen Bürgern die Möglichkeit der Information und der Mitarbeit zu geben.
„Alle Ressorts haben an diesem Plan mitgearbeitet. Die Umsetzung des Aktionsplanes ist ebenso Aufgabe aller Häuser. Denn nur wenn alle mitmachen, kann es gelingen, mehr gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen“, betonte Barbara Klepsch.
Der Aktionsplan enthält über 200 Maßnahmen aus allen Politikfeldern. Zu jeder Maßnahme wurden sowohl die Verantwortlichkeiten, Zeiträume als auch die Kosten möglichst verbindlich festgelegt. Ziel ist es, jede Maßnahmen genau zu planen, durchzuführen und nach Abschluss evaluieren zu können.
„Mit dem Aktionsplan wird Inklusion weiter gestärkt. Behinderten Menschen muss in allen Lebensbereichen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilnahme am Leben garantiert werden Der Freistaat Sachsen wird beispielsweise verstärkt in die Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal investieren. Wir haben das Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das“ zur Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen aufgelegt. Wir fördern vielfältige Investitionen in die Barrierefreiheit. Zum Beispiel die Barrierefreiheit von Kunst- und Kultureinrichtungen. Der Aktionsplan macht die Vielfalt der dazu nötigen und möglichen Maßnahmen sichtbar“, erklärte Sozialministerin Barbara Klepsch.
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