Zur beabsichtigen Änderung der Richtlinie zur Wohnraumförderung im Freistaat hat sich der Landesverband der sächsischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer kritisch geäußert. Weil die für das Förderprogramm zur Verfügung gestellten Mittel bereits im März des Jahres 2016 belegt waren und auch eine Mittelerhöhung die Nachfrage nicht decken konnte, beabsichtigt das SMI daher, die Darlehensobergrenze von 75 T€ je Kind auf 40 T€ abzusenken, den Zinssatz für die Zusatzförderung von 0,65 % auf 0,8 % anzuheben und die Einkommensgrenze für Ehegatten/Lebenspartner um 20 T€ und je Kind um 15 T€ abzusenken.

Haus & Grund Sachsen nimmt diesen Änderungsvorschlag mit Bedauern zur Kenntnis.

„Zum einen zeigt die Entwicklung, dass das Förderprogramm offenbar ein geeignetes Instrument darstellt, um die energetische Sanierung, den barrierereduzierenden Umbau und die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum im Freistaat Sachsen zu fördern. Zum anderen ist es Menschen mit mittleren Einkommen aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und der Lage an den Finanzmärkten erstmals seit vielen Jahren möglich, Eigentum zu bilden oder vorhandenes Eigentum energetisch zu ertüchtigen und altersgerecht umzubauen. Nicht zuletzt sind dies allgemeine politische Ziele sowohl der Landes-, als auch der Bundespolitik“, so René Hobusch, Präsident des sächsischen Verbandes von Haus & Grund.

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der zu erwartenden steuerlichen Mehreinnahmen in diesem und im kommenden Jahr hat der Landesverband der sächsischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer die Landesregierung daher aufgefordert, statt der vorgeschlagenen Änderung der Richtlinie zur Wohnraumförderung im Jahr 2016 eine nochmalige unterjährige Aufstockung und für die Haushaltsberatungen 2017/2018 einen erhöhten Haushaltsansatz zu prüfen.

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