Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020: Bund und Länder haben sich auf eine gemeinsame Linie für die Ausgestaltung der föderalen Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 verständigt. Der Bund wird sich an dem Gesamtkompromiss mit rund 9,5 Mrd. Euro beteiligen.

Anlässlich der aktuellen Debatte im Plenum des Sächsischen Landtages betonte der Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Dr. Fritz Jaeckel: „Für den Freistaat Sachsen konnten mit dieser Einigung die finanziellen Voraussetzungen für weiteres Wachstum des Freistaates dauerhaft gesichert werden. Nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 wird Sachsen künftig gleichberechtigt am bundesdeutschen Ausgleichssystem teilhaben. Nach 30 Jahren Sonderregeln für den Osten wird die deutsche Wiedervereinigung damit auch in der Finanzverfassung vollendet.“

Ohne eine Anschlussregelung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen hätte die Jahreswende von 2019 auf 2020 für den Freistaat Sachsen eine erhebliche Zäsur bedeutet.

Mit dem gefundenen Kompromiss konnte ein solcher Einschnitt verhindert werden. Staatsminister Dr. Jaeckel: „Der Freistaat Sachsen kann nach dieser Einigung gegenüber den geltenden Regelungen jährlich rund 770 Mio. Euro mehr erwarten. Damit ist ein stabiles Fundament gelegt, um den erfolgreichen Aufholprozess fortsetzen zu können. Bei aller gebotenen Vorsicht können notwendige langfristige Vorhaben mit mehr Planungssicherheit auf der Einnahmenseite angegangen werden.“

Kern der Neuregelung ist die Integration verschiedener Finanzströme in ein überschaubares Ausgleichssystem. Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form sowie der Umsatzsteuervorwegausgleich werden zu einer Ausgleichsstufe verschmolzen. Der Ausgleich der Finanzkraftunterschiede unter den Ländern bleibt dabei jedoch erhalten und erfolgt im Wesentlichen zukünftig bereits bei der Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern. Der Ausgleich zwischen starken und schwachen Ländern wird so vereinfacht. Zudem wird die unterschiedliche Finanzkraft auf Gemeindeebene im zukünftigen Ausgleichssystem noch stärker berücksichtigt.

Die Finanzschwäche der ostdeutschen Länder wird künftig nicht mehr als Sonderbedarf außerhalb des Ausgleichssystems, sondern verlässlich im Ausgleichsinstrumentarium berücksichtigt. Die sogenannten Entflechtungsmittel für ehemalige Mischfinanzierungen in den Bereichen Hochschul- und Wohnungsbau sowie der Finanzierung des Gemeindeverkehrs und der Bildungsplanung sind für die Länder dauerhaft gesichert worden. Damit wird die im Ergebnis der ersten Föderalismuskommission bereits 2006 in Kraft getretene Trennung von Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern abschließend umgesetzt.

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