Mehrere Hundert Grundschullehrer haben heute in Dresden, Chemnitz und Leipzig an einem Warnstreik teilgenommen, zu dem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aufgerufen hatte. Grund war die Unzufriedenheit mit dem 214 Mio. Euro großen Maßnahmenpaket zur Sicherung des Lehrerbedarfs. Die GEW behauptet, dass damit Grundschullehrer schlechter gestellt würden.

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Jens Michel: „Die Streiks der GEW sind ganz schlechter Stil. Viele Lehrer profitieren von dem 214 Mio. Euro großen Maßnahmenpaket und können prozentuale Einkommenszuwächse erwarten wie keine andere Berufsgruppe. Das erklärte Streikziel – eine höhere Eingruppierung im Grundschulbereich – ist praktisch unmöglich.“

Dieses Ziel könnte nämlich nur mit einem Verlassen der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) erreicht werden. Michel: „Die GEW ruft also in der Sache dazu auf, dass die Staatsregierung entweder geltendes Recht bricht oder die Solidargemeinschaft der Länder in den Tarifverhandlungen einseitig verlässt. Einen sächsischen Sonderweg darf es nicht geben! Denn dieser würde alle Angestellten des Öffentlichen Dienstes treffen und zwar mit nicht kalkulierbaren negativen Folgen. Es wäre falsch, aus der Tarifgemeinschaft auszuscheren, um die Ziele einer Berufsgruppe zu erfüllen und gleichzeitig alle anderen Angestellten des Freistaates in Mithaftung zu nehmen.“

Hintergrund: Der Freistaat ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder an Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Aus diesem Grund lehnt Sachsen die Aufnahme eigenständiger Tarifverhandlungen auf Landesebene zur Eingruppierung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ab. Weder enthält der Tarifvertrag der Länder (TV-L) eine entsprechende Öffnungsklausel, noch stimmt die Mitgliederversammlung einer entsprechenden Aufnahme von landesbezirklichen Tarifverhandlungen zu. Nur die TdL selbst ist zu entsprechenden Tarifverhandlungen ermächtigt. Würde Sachsen den gewerkschaftlichen Forderungen nach einem landesbezirklichen Tarifvertrag nachkommen, müsste der Freistaat die TdL verlassen oder würde ausgeschlossen.

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