Gegen zwei Verfasser einer Mail bzw. eines Kommentars zu einem Blog-Eintrag auf seiner Homepage (www.wolff-christian.de) hat der frühere Pfarrer der Thomaskirche Leipzig Christian Wolff über seinen Anwalt Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Straftaten, insbesondere Beleidigung, Nötigung und vollendeter Bedrohung gestellt.
Über die Funktion „Kontaktanfrage“ erhielt Pfarrer Wolff am 03.10.16 eine anonym verfasste Mail. In dieser heißt es „Bist du vollkommen VERBLÖDET, Alterchen? Wahrscheinlich wartet schon das Pflegeheim auf dich und du willst sicherstellen, dass irgendein Moslemtrottel dir auch jeden Tag den Arsch auswischt. Am besten jemand aus Aleppo“.
In einem Kommentar zum Blog-Eintrag „Dresden, ein Desaster – aber die CDU begreift nichts“ schreibt ein „Maik Streller“ u.a.: „Man sollte diesem durchgeknalten Pfarrer aber mal beim nächsten Abendmahl den Wein ins Gesicht kippen: Danke für Deine jahrelange Hetze gegen alle Bürger, die nicht Deinen linken Schwachsinn nachplappern und goutieren, Wolff! Und jetzt hau endlich ab aus Leipzig – sonst werfen wir Dich noch in die Parthe!“
Mit dem Strafantrag möchte Pfarrer Wolff dazu beitragen, dass Hassausbrüche, unverhohlene Aufrufe zur Gewalt, Beleidigungen nicht länger als „Meinungsäußerungen“ verniedlicht werden, die in einer freiheitlichen Demokratie zu ertragen sind. Nein, diese Hassmails gehören nicht zur Demokratie, sondern erfüllen Straftatbestände und müssen entsprechend verfolgt und geahndet werden. Nun ist die Staatsanwaltschaft gefragt.
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