Am 8. Oktober 2016 fand in Bautzen eine Aktion unter dem Motto „Augen auf! – Solidarität statt Rassismus und Gewalt!“ statt. Der Kornmarkt sollte mit einem antirassistischen und weltoffenen Programm besetzt werden. „Wir wollen zeigen, dass der Kornmarkt und die Stadt uns allen gehört und nicht zum „Nazi-Kiez“ wird“, heißt es im Aufruf. Dem Programm folgten 300 Menschen – allerdings fehlten die geflüchteten Jugendlichen, die am 14. September 2016 von Neonazis durch die Stadt gehetzt worden waren.

Aussagen von ehrenamtlichen UnterstützerInnen zufolge hielt eine Ausgangssperre Geflüchtete aus der Unterkunft in der Dresdner Straße und in der Flinzstraße in Bautzen sowie aus einer Unterkunft in Neukirch und einer in Döberkitz von der Teilnahme ab.

Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik, sowie Mirko Schultze, Lausitzer Abgeordneter der Linksfraktion, kommentieren: „Wir sind entsetzt. Es ist absurd, jungen Geflüchteten die Teilnahme an einer Veranstaltung zu versagen, die auch für sie ausgerichtet wird. Die Aktion sollte dazu beitragen, ins Gespräch zu kommen, und damit zur Integration beitragen. Dass die jungen Geflüchteten fernbleiben mussten, stellt eine Bestrafung dar, für die es – dem aggressiven Verhalten einzelner zum Trotz – keine Grundlage gibt. Damit wird erneut eine Täter-Opfer-Umkehr betrieben. Das Argument, die Jugendlichen seien zu ihrem eigenen Schutz in der Einrichtung belassen worden, ist an den Haaren herbeigezogen. Das Risiko, Opfer rassistischer Alltagsgewalt zu werden, dürfte im Alltag auch nicht geringer sein als auf einem Fest, das von Bürgerinnen und Bürgern auch für geflüchtete Jugendlichen ausgerichtet wird.“

Die beiden Abgeordneten wollen nun mit einer Kleinen Anfrage (Drucksache 6/6758) in Erfahrung bringen, welche Hintergründe die erneute Ausgangssperre für die jungen Geflüchteten hatte:

„Wer hat diese Zwangsmaßnahme veranlasst? Aussagen von BetreuerInnen aus den Unterkünften waren sowohl die Polizei als auch das Jugendamt involviert. Es kann nicht sein, dass fast erwachsene Jugendlichen wie kleine Kinder behandelt werden. Dies ist kein angemessener Umgang mit jungen Menschen, die sich zu ‚eigenver­antwortlichen und ge­meinschaftsfähigen Persönlichkeiten‘ entwickeln sollen, wie es in § 1 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) heißt.“

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