Die 14 staatlichen Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen erhalten in diesem Jahr erneut 2 Millionen Euro zusätzlich für die verbesserte Inklusion von Studierenden und Mitarbeitern mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Die Bescheide wurden jetzt erteilt. Die gleiche Summe wurde bereits 2015 zur Verfügung gestellt.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat an den 14 staatlichen Hochschulen und der Berufsakademie Sachsen begonnen. Die Inklusionsmittel des letzten Jahres haben die Hochschulen und die Berufsakademie für das Thema stark sensibilisiert. Das stellt auch die auf Antrag des Sächsischen Landtages von meinem Ministerium in Auftrag gegebene Studie fest. Die Mittel und die Studie haben also einen deutlichen Impuls gesetzt. Wir wollen diesen Prozess verstetigen und den Weg zur inklusiven Hochschule weiter vorantreiben. Das Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe von beeinträchtigten Studierenden und Mitarbeitern an unseren Hochschulen und der Berufsakademie.“

Hochschulen und Berufsakademie Sachsen haben die Inklusionsmittel des Jahres 2015 gezielt eingesetzt, um sowohl strukturelle als auch einzelne Verbesserungen für beeinträchtigt Studierende und Mitarbeiter zu schaffen. So wurden etwa barrierefreie Websites zur Information von entsprechenden Studieninteressierten eingeführt als auch die technische Ausstattung für barrierefreie Lehrräume durch spezielle Hilfsmittel wie etwa Hörschleifen, Blindenarbeitsplätze und Büroscanner verbessert.

„Wir sind auf dem richtigen Weg. Das hat uns die nun vorliegende Studie ‚Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule‘ gezeigt. Die Erhebung verdeutlicht, dass zwar an allen Einrichtungen bereits erste Schritte gegangen wurden, dass deren Qualität aber sehr unterschiedlich ist. Auf der Grundlage dieser soliden Informationen wollen wir nun zu einer gemeinsamen Strategie  kommen, um die inklusive Hochschule in den nächsten zehn Jahren vollständig zu erreichen“, blickt Ministerin Stange voraus. Dafür benennt sie die nächsten Schritte: „Ich habe alle für Inklusion Verantwortlichen der Hochschulen zu einer Fachtagung ins Ministerium eingeladen. Dort werden wir die Ergebnisse der Studie und ihre Handlungsempfehlungen diskutieren. Alle Einrichtungen sind aufgefordert darauf aufbauend eigene Maßnahmepläne zu erarbeiten, auf deren Basis die UN-Behindertenrechtskonvention in den nächsten Jahren systematisch und Zug um Zug umgesetzt wird. Dabei werden wir die Hochschulen auch zukünftig weiter unterstützen. Wichtig ist, dass Inklusion im Kopf zum Umdenken führt und dort Barrieren beseitigt werden, die heute noch Chancengleichheit behindern.“

Zusätzliche Mittel für die verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen im Jahr 2016:

*Universität Leipzig 704.100 Euro

*TU Dresden 765.200 Euro

*TU Chemnitz 190.000 Euro

*TU Bergakademie Freiberg 118.600 Euro

*Hochschule für Bildende Künste Dresden  8.700 Euro *Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig 20.800 Euro *Hochschule für Musik und Theater „F. M. Bartholdy“ Leipzig 54.000 Euro *Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden 27.100 Euro *Palucca Hochschule für Tanz Dresden 13.700 Euro *Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden 82.100 Euro *Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig 106.500 Euro *Hochschule Mittweida 73.100 Euro *Hochschule Zittau/Görlitz 73.300 Euro *Westsächsische Hochschule Zwickau 89.300 Euro *Berufsakademie Sachsen 30.900 Euro

(Durch die Übernahme von Kassen- und Ausgaberesten aus dem Jahr 2015 nach 2016 ergibt sich eine Gesamtsumme von über 2 Millionen Euro.)

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