In Sachsen wird im Fall des mutmaßlichen Terroristen Dschaber Al-Bakr, der sich im Leipziger Gefängnis selbst getötet hatte, eine unabhängige Expertenkommission noch im Oktober ihre Arbeit aufnehmen. „Es geht um eine umfassende und unabhängige Analyse und Bewertung der Vorgänge“, betonte Ministerpräsident Stanislaw Tillich am Dienstag in Dresden. „Und es geht um ganz konkrete Empfehlungen für die Arbeit der sächsischen Behörden. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob die Maßstäbe in der Justiz den Herausforderungen gerecht werden. Und es geht um die Frage, ob Gesetze und Vorschriften angepasst werden müssen.“

Die Expertenkommission „Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr“ wird mit vier externen unabhängigen Experten besetzt. Den Vorsitz übernimmt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Herbert Landau.

Weiterhin gehören der Kommission folgende Persönlichkeiten an:

Katharina Bennefeld-Kersten: Die Psychologin war Direktorin der JVA Celle und leitete von 2002 bis 2012 den Kriminologischen Dienst des Bildungsinstituts des niedersächsischen Justizvollzugs.

Heinz Fromm: Er war von 2000 bis 2012 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Jürgen Jakobs: Er war Inspekteur der Polizei des Landes Brandenburg und zudem Mitglied des „Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung“, der der Innenministerkonferenz nachgeordnet ist. Zuletzt war er auch als Mitglied in der Sächsischen „Fachkommission Polizei 2020“ tätig.

Jaeckel dankte allen Mitgliedern der Kommission. „Wir sind dankbar für die Zusagen und die wertvolle Unterstützung.“ Er sprach von bundesweit geschätzten klugen Fachleuten mit politischem Weitblick, die über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Gefahrenabwehr, Strafvollzug und Suizidprävention verfügen.

Die Kommission wird von einer eigenen Geschäftsstelle unterstützt. Ihr werden Mitarbeiter aus der sächsischen Verwaltung angehören, die unter Koordination und Steuerung des Leiters der Kommission unter anderem die für die Untersuchungen erforderlichen Unterlagen beschaffen und auswerten.

Die Expertenkommission dokumentiert ihre Ergebnisse in einem Bericht an die Staatsregierung. Dabei geht es darum, die Umstände rund um die Fahndung, den polizeilichen Zugriff und die Festnahmen der beiden Verdächtigen einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene zu untersuchen.

Auch sollen die Umstände der Aufnahme und Inhaftierung der Verdächtigen in den Justizvollzugsanstalten Dresden und Leipzig beleuchtet werden. Zum Auftrag der Expertenkommission gehört außerdem die Untersuchung der Standards zur Suizidprävention in sächsischen Haftanstalten in Bezug auf Selbstmordattentäter.

Der Grundsatzbeschluss zur Einsetzung fiel am Sonntag während einer Kabinettssondersitzung – nur wenige Tage nach den Ereignissen. Ministerpräsident Stanislaw Tillich hatte sich bereits am vergangenen Donnerstag im Bundesrat offen für eine solche unabhängige Untersuchung gezeigt.

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