Zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts im Fall der Eilanträge zur CETA-Verfassungsbeschwerde erklärt Anja Klotzbücher, europapolitische Sprecherin der Fraktion DIE Die Linke im Sächsischen Landtag: Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der heutigen Urteilsverkündung das Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und Europa gebilligt, diese Billigung jedoch an wichtige Bedingungen geknüpft. Somit ist ein vorläufiger Stopp der Verhandlungen zunächst abgelehnt.

Die Entscheidung sehen wir dennoch als Teilerfolg an, der Klarheit schafft. Bei einer Nichtzustimmung von Bundestag und Bundesrat muss eine Rücknahme von CETA und dessen vorläufiger Anwendung gewährleistet sein. Außerdem betont das Gericht, dass CETA ausschließlich in den europäischen Zuständigkeiten vorläufig in Kraft treten darf, jegliche gemischte Zuständigkeit ist erst nach einer abschließenden Ratifizierung anzuwenden ist.

Das heutige Urteil betrifft zunächst nur die Eilanträge zur eigentlichen Verfassungsbeschwerde. Damit wird ein juristischer Stopp von CETA noch nicht ausgeschlossen, da die detaillierte Überprüfung des Abkommens noch aussteht. Dementsprechend ist es auch weiterhin notwendig und richtig, den Protest gegen CETA aufrecht zu erhalten. Solange Bundestag und Bundesrat nicht zugestimmt haben, kann dieses Abkommen noch abgewendet werden.

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