Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange hat Sachsens Hochschulen in einem Schreiben informiert, dass sie auch weiterhin mit zusätzlichen Personalmitteln zur Deckung des besonderen Bedarfs rechnen können. Im Rahmen des sogenannten Ü-300-Paketes können an den Hochschulen 300 Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse finanziert werden. Aus Mitteln des Hochschulpaktes zwischen Bund und Ländern stellt das Wissenschaftsministerium dafür insgesamt etwa 92 Millionen Euro zur Verfügung. Das Paket hat eine Laufzeit von 2017 bis 2020.
„Die Hochschulen erhalten damit von uns erstmals für mehrere Jahre und rechtzeitig Planungssicherheit. Ihnen wird die Möglichkeit der verlässlichen Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse von zusätzlichen Mitarbeitern ab dem 01.01.2017 gegeben. Diese Wissenschaftler decken den besonderen Bedarf, der durch die hohe Zahl der Studierenden unter anderem aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland an Sachsens Hochschulen entsteht. Unsere Hochschulen haben bundesweit und international einen guten Ruf und werden stark bei den jungen Leuten nachgefragt“, erklärt die Ministerin. Sie ergänzt: „Es fangen im Freistaat deutlich mehr Studierende ein Studium an, als Sachsen selbst an Hochschulzugangsberechtigten hat. Damit leisten die Hochschulen einen enorm wichtigen Beitrag für die Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs.“
Mit der Kampagne „Pack dein Studium. Am besten in Sachsen.“ wirbt der Freistaat seit 2008 gezielt um Studienanfänger aus anderen Bundesländern. Dadurch konnte der demografisch bedingte Rückgang der Zahl der sächsischen Hochschulzugangsberechtigten völlig von Studierenden aus anderen Bundesländern und dem Ausland ausgeglichen werden. Für die erfolgreiche Werbung um Studienanfänger aus anderen Bundesländern erhält der Freistaat Sachsen Mittel aus dem Hochschulpakt 2020.
Die erste Etappe des Überlastpaketes Ü 300 begann im Jahr 2013 und läuft zum Jahresende aus. In diesem Zeitraum wurden für insgesamt 78 Millionen Euro zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen finanziert. Die Zusage dieser erneuten Finanzierung erfolgt vorbehaltlich des bevorstehenden Beschlusses des Sächsischen Landtags über den Doppelhaushalt. Außer der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig, der Hochschule für Bildende Künste Dresden und der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden haben alle sächsische Hochschulen entsprechende Bedarfe angemeldet.
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