Für die Durchführung der neunten Sächsischen Landesgartenschau im Jahr 2022 haben sich vier sächsische Kommunen beworben. Fristgerecht gingen bis zum Stichtag (31. August 2016) Bewerbungen aus Glauchau, Torgau, Zwickau und Zwönitz beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ein. Das ist eine erfreuliche Resonanz“, so Staatsminister Thomas Schmidt. „Sie zeigt, wie beliebt die Landesgartenschauen in Sachsen sind und welche positiven Effekte sich die potenziellen Ausrichter von ihr versprechen. Ich bin mir sicher: die Erfolgsgeschichte sächsischer Landesgartenschauen wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt“.
Nach Überprüfung der eingegangen Unterlagen auf Vollständigkeit wird die Bewertungskommission in den nächsten Wochen die einzelnen Bewerber besuchen. Zu der unabhängigen Kommission gehören Vertreter der Staatsministerien für Umwelt und Landwirtschaft, des Innern sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, der Landesverbände Gartenbau, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie der Kleingärtner Sachsens, der Landesgruppe Sachsen des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten sowie der Fördergesellschaft sächsischer Landesgartenschauen. Auf der Grundlage detailliert festgelegter Kriterien wird die Kommission eine Einschätzung zur Eignung vornehmen und dem Kabinett einen Vorschlag für den Ausrichterort unterbreiten.
„Der Freistaat wird sich wie auch in der Vergangenheit finanziell an der Ausrichtung beteiligen. Bis zu 3,5 Millionen Euro stellt der Freistaat für die erforderlichen Investitionen bereit“, so der Minister. Darüber hinaus unterstützt der Freistaat auch die Durchführung der eigentlichen Schau sowie die Beteiligung der Fach- und Interessenverbände. Landesgartenschauen sind Impulsgeber für eine umfassende Entwicklung in den Städten. Sie mobilisieren die Bevölkerung, stärken die Identifikation mit der Stadt und Region und wecken neue Kräfte und Ideen.
Hintergrund: Landesgartenschauen dauern in der Regel eine Vegetationsperiode von fünf bis sechs Monaten. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein Konzept mit Finanzierungsplan. Darüber hinaus müssen die Bewerber über ein zusammenhängendes Gelände von mindestens zehn bis 15 Hektar Größe verfügen.
Bisherige Ausrichter der Landesgartenschauen waren Lichtenstein (1996), Zittau (1999), Großenhain (2002), Oschatz (2006) Reichenbach (2009), Löbau (2012) und Oelsnitz/Erzgebirge (2015). Die 8. Landesgartenschau im Jahr 2019 wird in Frankenberg stattfinden.
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