„Die lang erwartete Nachzahlung und auch die rückwirkende Gehaltsanpassung sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Damit hat dann der Irrweg der Abschaffung der Sonderzahlung endlich ein Ende. Wir haben uns in der Koalition und beim Finanzministerium dafür eingesetzt, dass die Nachzahlung so schnell wie möglich umgesetzt wird“, so Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Stand der Nachzahlung und Gehaltsanpassung in Folge des Verfassungsgerichtsurteils zur Abschaffung der Sonderzahlung.
Das Gesetzgebungsverfahren und auch die technische Umsetzung lassen allerdings, so Pallas weiter, keine schnellere Auszahlung zu: „Wichtig ist und bleibt aber, dass die Anpassung natürlich rückwirkend erfolgt und somit durch die Verzögerung keine finanziellen Nachteile entstehen.“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes forderte eine Neuregelung bis zum 1. Juli 2016. Mit der Einigung mit Beamtenbund und DGB-Gewerkschaften im März und dem Gesetzgebungsverfahren seit April wurde dieser Forderung entsprochen.
Pallas stellt nochmals klar: „Die Abschaffung der Sonderzahlung war ein großer Fehler der schwarzgelben Staatsregierung. Sie hat damit auf dem Rücken der Beamten Kürzungspolitik betrieben.
Für mich und die SPD ist klar: Wer einen handlungsfähigen Staat will, braucht dafür einen leistungsfähigen, ordentlich bezahlten, öffentlichen Dienst.
Mit der Abschaffung der Sonderzahlung und der parallel betriebenen Personalkürzungspolitik hat man damals das Gegenteil getan.“
„Da es damals gegen diese Politik leider keine Mehrheit gab, bin ich froh, dass viele Beschäftigte gemeinsam mit den Gewerkschaften für ihr Recht gekämpft und für das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gesorgt haben“, so Pallas abschließend.
In eigener Sache – Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“
Keine Kommentare bisher