Unter Vorsitz von Innenminister Markus Ulbig hat am heutigen Freitag, 16. September 2016, die 19. Sitzung des sächsischen Denkmalrates im Ratssaal des Rathauses in Groitzsch (Landkreis Leipzig) stattgefunden. Zentrales Thema war die Überarbeitung der Welterbebewerbung „Die Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“. Hierüber sowie über die Bewerbungen der beiden sächsischen Kandidaten Hellerau und Görlitz um Aufnahme in die deutsche Tentativliste und die damit verbundenen Aufgaben berichtete die sächsische Welterbekoordinatorin Friederike Hansell.
„Diese Kandidaten mit ihrem herausragenden kulturellen Erbe haben es verdient, Weltkulturerbe zu werden. Mein Haus wird sie bei ihren Bemühungen um den Welterbetitel weiter begleiten. Ich bin der festen Überzeugung, dass sie mit der Unterstützung der Experten von ICOMOS und unseres Welterbebüros erfolgreich sein werden“, sagte Innenminister Markus Ulbig.
„Austausch und Vernetzung auf deutscher und internationaler Ebene sowie profunde wissenschaftliche Erkenntnisse sind für die Einreichung einer bis ins kleinste Detail überzeugenden Bewerbung das A und O. Dabei spielt unser Welterbebüro eine zentrale Rolle und ich freue mich, dass wir uns in unserer heutigen Sitzung einig waren, dass sich das Büro mit Sitz in Hellerau ausdrücklich bewährt hat“, so Ulbig.
Dass der Freistaat Sachsen in der Kulturerbe-Weltliga mitspielen könne, beweise auch die Teilnahme des Schlosses Hartenfels in Torgau an der Erweiterungsbewerbung „Lutherstätten in Mitteldeutschland“ der Länder Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen um Aufnahme in das schon bestehende UNESCO-Weltkulturerbe „Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg“. Darüber wird das Welterbe-Komitee im nächsten Jahr entscheiden.
Der Denkmalrat begrüßt, dass mit der kommenden Änderung der Verwaltungsvorschrift für die Erfassung von Kulturdenkmalen (VwV-Kulturdenkmallisten) eine Veröffentlichung im Internet vorgesehen ist und damit interessierte Bürgerinnen und Bürger Einsicht nehmen können.
Die Teilnehmer der Sitzung erörterten außerdem Fragen der Ausbildung in der Denkmalpflege. Trotz bestehenden Bedarfs ist die Zahl der Ausbildungsabschlüsse in diesem Bereich (beispielsweise bei Steinmetzen und Stuckateuren) seit mehr als zehn Jahren rückläufig.
„Wir wollen unser kulturelles Erbe pflegen und für nachfolgende Generationen erhalten. Hierfür benötigen wir Fachleute mit dem nötigen Know-how. Damit diese speziellen Fertigkeiten in den kommenden Jahren nicht verloren gehen, wollen wir uns gemeinsam für die Berufe im Bereich der Denkmalpflege sowohl im handwerklichen als auch im universitären Bereich stark machen“, sagte Ulbig.
In 15 Gewerken gebe es für Handwerker die Möglichkeit, sich auf Basis des Meisterbriefs mit Theorie-Seminaren und Werkstattübungen zu Restaurierungsexperten in ihrem Gewerk mit zusätzlichen Fertigkeiten in historischen und traditionellen Handwerkstechniken weiterzubilden. Für mehr als 40 Berufe existiere eine solche Fortbildungsmöglichkeit nicht. Hierüber sollten Gespräche geführt werden, so Ulbig.
Darüber hinaus begrüßt der sächsische Denkmalrat, dass im Jahre 2018 das „Europäische Jahr des Kulturerbes“ ausgerufen werden soll. Die EU-Kommission hatte hierzu am 30. August 2016 einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, der nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des Rates Anfang 2017 in Kraft treten soll. Koordinator auf nationaler Ebene ist das bei der Beauftragten für Kultur und Medien angesiedelte Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz.
„Ein europäisches Kulturerbejahr könnte das Bewusstsein für unsere vielfältige Kultur sowie unsere gemeinsame Geschichte und Identität schärfen“, sagte Ulbig.
Abschließend berichtete der Innenminister den Denkmalratsmitgliedern über den Beitritt des Freistaates Sachsen zum „Bauhaus Verbund“ im Jahre 2019. Mit verschiedenen Projekten soll auch in Sachsen an das 100-jährige Gründungsjubiläum dieses Verbundes erinnert werden. Die Kulturstiftung des Bundes fördert das Programm „Bauhaus 2019“ in den Jahren 2016 bis 2021 mit 16,5 Millionen Euro.
Hintergrundinformation: Der Denkmalrat soll in allen denkmalpflegerischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung gehört werden. Er besteht aus 13 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern (Vertreter der Kirchen, der kommunalen Landesverbände, der Kulturdenkmaleigentümer, der Wirtschaft, der Universitäten sowie eines Heimatschutzverbandes; von Amts wegen die Landeskonservatorin und die Landesarchäologin sowie der Landesdirektionspräsident und ein Vertreter der staatlichen Hochbauverwaltung). Vorsitzender ist der sächsische Innenminister. In der Regel kommt der Denkmalrat einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen.
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