Angesichts weiterhin niedriger Zugangszahlen an Asylbewerbern und Flüchtlingen in Sachsen, passt der Freistaat seine Konzeption zur Entwicklung der Erstaufnahmeeinrichtung weiter an und schließt insgesamt zwölf seiner derzeit 25 Erstaufnahmeeinrichtungen. Darüber hat heute Innenminister Markus Ulbig das Sächsische Kabinett informiert. Künftig sollen nur noch rund 5.100 dauerhafte und 2.400 Plätze als Sicherheitsreserve vorgehalten werden. Bisher gab es in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen eine Unterbringungskapazität von rund 15.000 Plätzen. Die Anpassung soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
„Derzeit sind in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen 1.907 Flüchtlinge untergebracht. Damit sind trotz der bereits im Mai beschlossenen und im Anschluss erfolgten Absenkung der Unterbringungskapazitäten aktuell lediglich 24 Prozent der betriebenen Plätze belegt. Angesichts dieser niedrigen Auslastung werden wir unsere Unterbringungskonzeption dieser Entwicklung erneut anpassen. Das bedeutet, dass Sachsen seine Gesamtkapazitäten von betriebenen und Stand-by-Einrichtungen halbiert. Künftig werden wir in Sachsen nur noch neun dauerhafte Einrichtungen und vier Stand-by-Einrichtungen mit insgesamt 7.500 Plätzen vorhalten“, sagte Innenminister Markus Ulbig heute in Dresden. „Die Entscheidungen zu den einzelnen Objekten erfolgten insbesondere unter den Aspekten der Geeignetheit und Wirtschaftlichkeit sowie der regionalen Ausgewogenheit. Wir werden trotz dieser Reduzierung ausreichend Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorhalten, um flexibel auf kurzfristige Anstiege der Flüchtlingszahlen reagieren zu können“, so Ulbig weiter. Dabei werde deutlich, dass das ursprünglich verfolgte Drei-Standorte-Konzept wieder zunehmend an Kontur gewinne.
Der Freistaat Sachsen legt in seiner heute vorgelegten Unterbringungskonzeption eine dauerhafte Unterbringungskapazität von ca. 5.100 Plätzen zugrunde. Diese sollen grundsätzlich in Liegenschaften vorgehalten werden, die sich im Eigentum des Freistaates befinden und baulich in festen Gebäuden als EAE hergerichtet sind. Lediglich Objekte, die als Ersatzeinrichtungen für noch nicht fertiggestellte Liegenschaften vorgesehen sind, sollen in Leichtbauhallen oder Containern betrieben werden.
Darüber hinaus sieht das Innenministerium wegen der unsicheren Zugangsentwicklung eine Sicherheitsreserve von ca. 2.400 Plätzen vor. Diese werden nicht in Betrieb genommen, sondern im sogenannten Stand-by-Modus vorgehalten. Die hierfür vorgesehenen Liegenschaften sind teilweise angemietet und befinden sich überwiegend in Containern oder Leichtbauhallen.
„Neben den zurückgehenden Zugangszahlen haben wir auch das Auslaufen einzelner Betreiber- und Bewachungsverträge im Blick. Der Freistaat plant damit auch künftig verantwortungsbewusst sowie um- und weitsichtig seine Kapazitäten. Gleichzeitig sorgen wir weiterhin für eine gute und verlässliche Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen“, betonte Ulbig.
„Die Gebäude sind das Eine, die vielen helfenden Menschen darin das Andere. Ich möchte mich bei allen Hilfsorganisationen und Wachdiensten, ihren Mitarbeitern und den vielen ehrenamtlich tätigen Menschen für ihre engagierte Arbeit bedanken. Während der Freistaat für die Gebäude gesorgt und damit Obdachlosigkeit verhindert hat, haben sie beherzt angepackt, die untergebrachten Menschen ausgezeichnet versorgt und ihre Sicherheit gewährleistet.“
Die aktualisierte Unterbringungskonzeption beinhaltet folgende Standortentscheidungen:
I. Dauerhafte Unterbringungskapazität:
Die hierfür vorgesehenen insgesamt 5.138 Plätze werden an folgenden Standorten bereitgestellt:
Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg: 520 Plätze (bleibt in Betrieb) Chemnitz, Altendorfer Straße: 120 Plätze (bleibt in Betrieb) Chemnitz, SFZ CoWerk für körperbehinderte Menschen. Kapazität nach Bedarf. Konzeptionell 68 Plätze im Ansatz.
Dresden, Hamburger Straße: bis zu 1.600 Plätze (bleibt in Betrieb) Dresden, Bremer Straße: 500 Plätze (Betrieb bis Nutzungsbeginn Hammerweg Mitte 2018)
Leipzig, Max-Liebermann-Straße: 700 Plätze (Inbetriebnahme voraussichtlich Anfang 2017)
Schneeberg: 840 Plätze (bleibt in Betrieb) Dölzig (Schkeuditz): 700 Plätze (bleibt in Betrieb, Endausbau voraussichtlich bis Oktober 2016)
Grillenburg: 90 Plätze (Betrieb voraussichtlich bis Mitte 2017)
Nachrichtlich: Dresden, Hammerweg: 700 Plätze (Inbetriebnahme voraussichtlich Mitte 2018 nach Beendigung Gerichtsprozess)
II. Sicherheitsreserve (Stand-by-Modus):
Die hierfür vorgesehenen insgesamt 2.400 Plätze werden an folgenden Standorten bereitgestellt:
Chemnitz, Thüringer Weg 5: 400 Plätze (Außerbetriebnahme voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016, danach Stand-By)
Dresden, Stauffenbergallee 2: 500 Plätze (bleibt im Stand-By)
Leipzig, General-Olbricht-Kaserne: 900 Plätze (Außerbetriebnahme voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016, danach Stand-By) Leipzig, Braunstraße 3-5: 600 Plätze (Außerbetriebnahme voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016, danach Stand-By)
III. Stilllegungen:
Die Stilllegungen von 12 Objekten mit 7.375 Plätzen werden überwiegend bis spätestens 31. Dezember 2016 erfolgt sein.
Chemnitz-Einsiedel: 544 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016) Chemnitz, Stephanplatz: 250 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016) Dresden, Blasewitzer/Fetscherstraße: 700 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016)
Dresden, Flughafen: 600 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016) Dresden, Gittersee: 450 Plätze (Stilllegung erfolgte zum 1. September 2016)
Leipzig, Braunstraße 9-11: 900 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016) Leipzig, Mockau I: 1.360 Plätze (Stilllegung erfolgte zum 1. September 2016) Leipzig, Mockau II: 900 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016) Leipzig, Mockau III: 600 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016) Leipzig, Friederikenstraße: 430 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016)
Meerane: 336 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016)
Rötha: 305 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016)
Bis Ende August 2016 kamen 11.209 Asylbewerber nach Sachsen. 2015 kamen im gleichen Zeitraum noch 20.334 Asylbewerber. 2014 wurden bis zum 31. August insgesamt 5.982 Zugänge erfasst. Im Jahr 2013 waren es für den gleichen Zeitraum 3.964 Zugänge.
2.012 Asylbewerber waren zum Stichtag 14. September 2016 in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Zum selben Stichtag 2015 waren es noch 9.919 Asylbewerber. Ende August 2016 gab es insgesamt 6.458 vollziehbare Ausreisepflichtige, darunter hatten 433 eine Duldung wegen Passbeschaffung. Bis Ende August 2016 hat der Freistaat Sachsen insgesamt 2.511 ausreisepflichtige Personen nach § 58 Abs. 1 und 3 AufenthG abgeschoben. Im Vorjahreszeitraum gab es 812 Abschiebungen, im gesamten Jahr 2015 waren es 1.725 Abschiebungen. Bei den geförderten freiwilligen Ausreisen lag die Zahl Ende Juli 2016 bei 1.301, im Vorjahreszeitraum betrug diese 334.
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