Heute beschloss der Sächsische Landtag auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein neues Gesetz über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.
Dazu sagt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: „Wie passend, dass wir heute – kurz vor dem Tag der Deutschen Einheit, 26 Jahre nach der Wiedervereinigung – das Landesbeauftragtengesetz novelliert haben. Es ermöglicht einen Blick über die Grenzen der Stasi hinaus. Nur so lässt sich das Ausmaß systematischen Unrechts erkenntlich machen. Die Menschen müssen sich in der Geschichtsschreibung und Geschichtsdarstellung mit ihrer eigenen erlebten Geschichte wiederfinden.“
Hanka Kliese, die Sprecherin für Erinnerungskultur der SPD-Fraktion, sagt zum gemeinsamen Gesetzentwurf der drei Fraktionen: „Damit erhält das Thema genau die sachorientierte Überparteilichkeit, die es verdient. Mit dem Gesetz werten wir den Landesbeauftragten und seine Tätigkeit auf. Wir erweitern den Fokus seiner Aufgaben und werden damit dem Geist der Zeit gerecht, denn die Debatte um Stasi oder Nicht-Stasi greift deutlich zu kurz.“
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler, sagt: „Mit der Anbindung des Landesbeauftragten an den Landtag setzen wir rund 25 Jahre nach der friedlichen Revolution als Parlament ein Zeichen. Heute ist es gerade im Interesse der jungen Generation wichtig, die Aufarbeitungsarbeit über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes umfassend und zeitgemäß für die Zukunft fit zu machen. Das erreichen wir mit diesem Gesetz.“
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