Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat den Mitgliedern des Kabinetts in Dresden heute den „Fortschrittsbericht Aufbau Ost“ für das Jahr 2015 vorgestellt. Der Freistaat und die sächsischen Kommunen weisen hiermit nach, die Solidarpaktmittel gemeinsam erneut zweckgerecht verwendet zu haben. Mit den Fortschrittsberichten stellen die ostdeutschen Länder seit 2002 die Erfolge beim Aufbau Ost dar. Hintergrund der Gewährung der Solidarpaktmittel ist insbesondere der hohe infrastrukturelle Nachholbedarf sowie die geringe kommunale Steuerkraft in den neuen Ländern.
Im zurückliegenden Jahr hatte Sachsen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ)*) in Höhe von 1.320 Millionen Euro erhalten. Die Landesebene und die sächsischen Kommunen haben zusammen Investitionsausgaben für Infrastruktur von 3.570 Millionen Euro getätigt. Laut den Nachweiskriterien waren hiervon – zum Beispiel nach Abzug der Einnahmen aus Bundes- und EU-Programmen im Jahr 2015 – rechnerisch 3.423 Millionen Euro mit den SoBEZ finanzierbar. Darüber hinaus hat der Freistaat 185 Millionen Euro zum Ausgleich der unterdurchschnittlichen kommunalen Finanzkraft in Sachsen erhalten. In 2015 wurden insgesamt 3.609 Millionen Euro und damit 273 Prozent der erhaltenen SoBEZ den Vorgaben des Solidarpaktes entsprechend eingesetzt.
Gegenüber dem Vorjahresergebnis (166 Prozent) ist dies ein erheblicher Zuwachs. „Das sehr erfreuliche Ergebnis ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen“, so der Finanzminister. „Die Infrastrukturinvestitionen der Landesebene sind in 2015 deutlich gestiegen, da dort die investive Zuführung von 467 Mio. EUR zum Sondervermögen ‚Brücken in die Zukunft‘ enthalten ist.“ Das Programm unterstützt bis 2020 die Investitionskraft der sächsischen Kommunen und den Ausbau der Infrastruktur mit insgesamt 800 Millionen Euro. Mit insgesamt 20,0 Prozent hatte der Freistaat Sachsen im Jahr 2015 erneut die bundesweit höchste Investitionsquote erreicht. Zudem haben vergleichsweise geringe Einnahmen von der EU den SoBEZ-Nachweis diesmal positiv beeinflusst. „Erheblich zum Rekordergebnis beitragen konnten auch die Gemeinden, Städte und Landkreise“, so Unland: „Der Nachweisanteil der sächsischen Kommunen von 80 Prozent ist ebenso der höchste seit Auflage des Solidarpaktes.“
Sachsen verwendet nicht nur die SoBEZ zum Aufbau des Landes. Finanzminister Unland weiter: „Seit der Auflage des Solidarpaktes liegt unsere Nachweisquote bei durchschnittlich 133 Prozent. Es werden also nicht nur die Zuweisungen vom Bund, sondern auch eigene Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur im Freistaat eingesetzt. Hohe Investitionen bleiben ein Markenkern unserer sächsischen Finanzpolitik.“
2015 gab es u. a. folgende Investitionsschwerpunkte:
- Kindertagesstätten: 342 geförderte Maßnahmen, ca. 6.100 neue Plätze
- Schulhausbau: z. B. fünfzügiges Gymnasiums mit Dreifeldsporthalle am Standort Telemannstraße in Leipzig (Neubau), Marie-Curie-Gymnasium in Dresden (Um- und Erweiterungsbau) einschließlich Sporthalle (Neubau)
- Sportstättenbau: z. B. Turnhalle in Rothenburg (Umbau und Sanierung), Athletik¬halle in Meißen (Umbau), Zweifeldhalle in Lohmen (Neubau), Skisprunganlage in Sohland (Instandsetzung, Sanierung), Kanubootshaus in Leipzig (Ersatzneubau)
- Hochschul- und Landesbau: u. a. Laserinstitut der Hochschule Mittweida (Neubau), Amtsgericht Marienberg (Sanierung), Finanzamt Grimma (Erweiterung)
- Wohnungs- und Städtebau: Investition von rund 70 Mio. EUR in Erhalt und Modernisierung von Gebäuden, Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen sowie Aufwertung des Wohnumfelds
- Öffentlicher Personennahverkehr: Ausbau Straßen-/Stadtbahntrassen und barrierefreier Haltestellen, Unterstützung der Beschaffung behindertengerechter Omnibusse insb. im ländlichen Raum
- Straßenbau: u. a. Verkehrsfreigabe S 38 Ortsumgehung Wermsdorf, S 84n Niederwartha – Meißen (Neubauteilstück), S 94 Ortsumgehung Bernsdorf; S 289 Verlegung nördlich Werdau und Verlegung Neukirchen
Hintergrund:
Der Fortschrittsbericht wird dem Stabilitätsrat zugeleitet sowie auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen veröffentlicht.
*) Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft
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