Im Mai 2016 fand der Antrag der Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig zur Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete in Leipzig eine Mehrheit. Der Stadtrat forderte die Verwaltung auf, Verhandlungen mit Krankenkassen aufzunehmen. Die Antwort zur Anfrage der Linken an den Oberbürgermeister verweist nun auf die baldige Einführung der Karte.

Dazu Juliane Nagel: In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland haben Geflüchtete keinen Zugang zur regulären Krankenversicherung. Ihnen werden laut Asylbewerberleistungsgesetz lediglich Akut- und Schmerzbehandlungen sowie Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt zugestanden. Erschwerend kommt hinzu, dass sie nicht einfach zum Arzt gehen können, sondern beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen müssen, wo zumeist SachbearbeiterInnen über die Notwendigkeit der Behandlung entscheiden. Dieses Prozedere entspricht nicht fachlichen Standards und ist eine bürokratische Hürde für die Betroffenen wie auch für die behandelnden ÄrztInnen.

Trotz der bundesgesetzlichen Regelung haben die Kommunen als Träger der Leistungen die Möglichkeit, Gesundheitskarten vom ersten Tag an auszugeben. Dazu muss ein Vertrag mit einer Krankenkasse abgeschlossen werden. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Oktober 2015 vereinfachte der Bund die örtliche Einführung von Gesundheitskarten. Nach Hamburg und Bremen machen nun auch zahlreiche Bundesländer, z. B. Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz, davon Gebrauch.

Der sächsische Ministerpräsident erteilte der Gesundheitskarte für Geflüchtete – ohne Konsultation des Landtages – jedoch früh schon eine Absage. Darum sind in Sachsen nur „Insellösungen“ möglich. So beauftragten die Stadträte der drei Kreisfreien Städte die jeweiligen Stadtverwaltungen mit der Einführung der Karte.

Auf Anfrage der Linksfraktion im Leipziger Stadtrat stellt die Stadtverwaltung nun die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ab 2017 in Aussicht. Details, die zum Beispiel auch den Leistungsumfang für Geflüchtete und anfallende Kosten betreffen, können laut der Antwort noch nicht benannt werden. In Dresden hatte die dortige Sozialbürgermeisterin im Sommer verlautbart, dass in der Stadt Dresden keine entsprechende Lösung umgesetzt werden könne.

Umso mehr freue ich mich, dass Leipzig entschlossen ist, diese Erleichterung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen umzusetzen und durch Kostenbeteiligungen vielleicht sogar einen gleichwertigen Leistungsumfang ermöglichen wird.

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